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Business, Recht

Reform der Gewerbeordnung: Das sind die Änderungen

Wien. Die Verhandlungen waren mühsamer als erwartet, das Ergebnis geringer als von manchen erhofft. Was sich durch das Reformpaket 2016 bei der Gewerbeordnung ändert: Mehr Tempo am Amt, weniger Formulare bei Bagatell-Anliegen.

Einen Schwerpunkt bildet u.a. die Entrümpelung des Betriebsanlagenrechts. Die entsprechende Novelle soll noch diese Woche in Begutachtung gehen. Konkret geplant ist demnach:

  • Alle Gewerbeanmeldungen werden kostenlos bzw. von Gebühren und Abgaben des Bundes befreit. Aufgrund der zuletzt rund 80.000 Anmeldungen im Jahr sparen sich die Unternehmen über zehn Millionen Euro, heißt es.
  • Die freien Gewerbe werden erweitert, indem die Teilgewerbe-Verordnung aufgehoben wird: 19 von 21 bisher reglementierten Teil-Gewerben werden freigestellt.
  • Der Gewerbeumfang bei den Nebenrechten soll deutlich erweitert werden – bei reglementierten Gewerben auf 15 Prozent, bei den freien Gewerben auf 30 Prozent. Somit könnte ein Tischler auch Arbeiten wie Fliesenlegen mit bis zu 15 Prozent seiner gesamten gewerblichen Tätigkeit machen. Der Grafiker, der auch Homepages erstellt oder andere freie Gewerbe ohne Anmeldung mit ausübt, könnte dies bis zu 30 Prozent machen. Das bringe Erleichterungen und mehr Rechtssicherheit. Aus Kundensicht werden mehr Arbeiten aus einer Hand erledigt, heißt es.
  • Umfangreich reformiert werde das Betriebsanlagenrecht. Die Novelle verankert ein One-Stop-Shop Prinzip nach dem Motto ein Verfahren, ein Bescheid: Bau-, Naturschutz-, Wasser- und gewerberechtliche Genehmigung sollen aus einer Hand erfolgen.
  • Zudem sollen Bezirkshauptmannschaften Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotential schneller genehmigen können. Das helfe zum Beispiel Kaffee- und Gasthäusern, Konditoreien, Eissalons, Imbissstuben oder kleinen Hotelbetrieben. Bloß vorübergehende Tätigkeiten sollen nicht mehr unter das Anlagenrecht fallen. Gerade im Gastgewerbe führt das zu Erleichterungen, etwa bei Zeltfesten.
  • Ebenfalls reduziert werden sollen mehrere Einreichunterlagen. Die Vorlage des Nachbarverzeichnisses entfällt, was Unternehmern jährlich 60.000 Grundbuchabfragen erspart.
  • Zudem sollen bestimmte Anzeigepflichten bei Behörden gestrichen werden, etwa beim Tausch von einer alten zu einer gleichartigen neuen Maschine.
  • Darüber hinaus kommt eine Wahlmöglichkeit bei der Bestellung von Sachverständigen im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren.
  • Die Entscheidungsfristen für Behörden werden gesetzlich verkürzt, um die Verfahren zu beschleunigen. Bescheide sollen spätestens innerhalb von vier Monaten (statt bisher sechs) nach Einlangen des Anbringens erlassen werden müssen. Die Entscheidungsfrist im so genannten vereinfachten Genehmigungsverfahren wird von drei auf zwei Monate verkürzt.
  • Ebenfalls Teil der Reform ist eine Aufwertung der beruflichen Ausbildung – zum Beispiel sollen heimische Meister- und Befähigungsprüfungen im internationalen Vergleichsrahmen höher eingestuft werden. Damit werde auch die Durchlässigkeit im Bildungssystem und die Höherqualifizierung erleichtert.

Das Statement

„Wir wollen die Gewerbeordnung praxisnah modernisieren und das Wirtschaften erleichtern. Für unsere Unternehmen wird es dadurch einfacher und günstiger. Viele Behördenverfahren werden beschleunigt und vereinfacht“, sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zur Reform.

Opposition und Wirtschaftstreibenden gehen die Schritte teilweise allerdings nicht weit genug.

Link: Wirtschaftsministerium

 

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