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Business, Recht

Der Blick von Wirtschaftskanzlei DLA Piper auf CETA und TTIP

David Christian Bauer ©Anna Rauchenberger
David Christian Bauer ©Anna Rauchenberger

Wien. Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist unterzeichnet. David Christian Bauer, Managing Partner der Anwaltskanzlei DLA Piper, zu den Auswirkungen.

CETA sei trotz aller medialen Aufregung in der Praxis wenig bedeutsam, denn der Handel zwischen der EU und Kanada ist einfach zu gering, so lautete erst vor kurzem die Einschätzung von Wifo-Experten. Doch selbst wenn dem so ist: Ein ähnliches Arrangement zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) steht aktuell noch auf dem Prüfstand. Und niemand wird dem US-Handel Bedeutungslosigkeit unterstellen können: So sind die USA auch Österreichs zweitgrößter Handelspartner nach Deutschland.

Doch welche Auswirkungen hat CETA aus rechtlicher Sicht und was könnte bei TTIP noch optimiert werden? Darauf möchte Wirtschaftsanwalt Christian Bauer, Managing Partner des Wiener DLA Piper-Büros, Antwort geben.

Wenn Investoren und Staaten streiten

In der aktuellen CETA-Fassung wurde das kontrovers diskutierte System der Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor to State Dispute Settlement – ISDS) durch einen neuen Streitbeilegungsmechanismus ersetzt. In welcher Weise sind nun Auswirkungen dieser Entscheidung auf Österreich zu erwarten?

„Eines vorweg: Investorenschutz ist entgegen anderslautender Gerüchte keine Einbahnstraße“, so Bauer: „Wenn wir ihn gewähren, bekommen wir ihn umgekehrt auch in anderen Staaten. Für eine Exportnation wie Österreich, deren Wirtschaftskraft entscheidend vom internationalen Erfolg abhängt, erwarte ich mir daher vom Investorenschutz positive Auswirkungen. Dass Österreich umgekehrt Investorenschutz gewährt, sollte uns nicht schrecken: Das System ist etabliert und funktioniert im Regelfall auch gut. Meist gewinnen übrigens die Staaten.“

Die Ängste vor einem Unterlaufen von Schutzstandards seien auch deshalb nicht nötig, weil CETA zB ausdrücklich klarstelle, dass ordnungspolitische Ziele, die Investitionen beeinträchtigen, die betroffenen Unternehmen nicht zur Klagsführung berechtigen. Gesundheit, Umwelt oder Kultur seien daher selbstverständlich einige der Gründe, warum Staaten Maßnahmen ergreifen dürfen, die Investitionen beeinträchtigen. Problematisch seien nur Fälle wie Willkür, Rechtsverweigerung oder rassistische Diskriminierung. „Wir sind stolz, dass wir uns in der EU nicht so verhalten, also sollten wir auch Investorenstreitigkeiten hier nicht fürchten“, so Bauer.

Der neue Mechanismus bei CETA wird sich erst bewähren müssen: Anders als meist üblich wird es nicht jeweils einen vom Investor und einen vom beklagten Staat ernannten Schiedsrichter geben, die gemeinsam einen Vorsitzenden bestellen, sondern einen Senat aus drei Richtern mit Staatsangehörigkeit jeweils der EU, Kanadas und eines Drittstaats. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus insgesamt 15 Richtern. Die Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; für Transparenz ist gesorgt.

Im TTIP-Abkommen stellen private Schiedsgerichte nach wie vor einen Kernpunkt des Vertrages dar, was auch hierzulande für Unmut sorgt. Benötigen funktionierende Rechtsstaaten überhaupt private Tribunale? Dazu Bauer: „Investorenschutzverfahren wurden bereits Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts geschaffen, um internationalen Investoren bei der Absicherung vor staatlicher Willkür zu helfen. Dies bezog sich oft auf Entwicklungsländer oder Diktaturen, war jedoch nie darauf beschränkt. Staaten können zB durch die Änderung von Gesetzen zwischen Staat und Investor geschlossene Investitionsvereinbarungen einseitig unterlaufen.“

Der gewährte Schutz helfe, selbst in politisch schwierigen Situationen Großinvestoren zu gewinnen. Dass es ein Spannungsfeld zwischen politischer Entscheidungsfreiheit und Investitionsinteressen geben kann, liegt auf der Hand. „Man sollte jedoch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten: Weder darf der Investorenschutz eine Alleinstellung beanspruchen, noch sollte man ihn abschaffen oder untergraben. Investoren können nicht nur große Konzerngesellschaften sein, sondern auch kleine Unternehmen und sogar Einzelpersonen“, so Bauer.

Wozu es Schiedsgerichte gibt

Klar sei: Gerade im Verhältnis von Investoren zu Staaten braucht es private Schiedsgerichtsbarkeit. Die Alternative wäre, dass zB der österreichische Unternehmer seine Ansprüche wegen gröbster Verletzung seiner Interessen in einem Land mit wenig entwickelter Gerichtsbarkeit und hoher Korruption vor dessen eigenen staatlichen Gerichten einklagen müsste – de facto also unmöglich,wie Bauer argumentiert.

Schiedsgerichte haben in Österreich eine lange Tradition – bereits während des Kalten Krieges entwickelte sich das Internationale Schiedsgerichtszentrum der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) in Wien zur Drehscheibe für Handelsstreits zwischen Ost und West. Könnte Österreich von TTIP in der aktuellen Version sogar profitieren? Bauer: „Die anerkannte Stellung Wiens als Schiedsgerichtsstandort bezieht sich auf Streitigkeiten zwischen Privaten – natürlichen Personen und Unternehmen. Diese sind nicht Teil der Diskussion um transnationale Handelsabkommen und betreffen daher nicht den Investorenschutz gegenüber staatlicher Willkür. Ein reger Handel wird sich allerdings auch auf den Schiedsort Wien positiv auswirken.“

DLA Piper verfügt selbst über ein erfahrenes Team an Schiedsrechtsexperten. Wie sieht man die Bedenken von Bürgern, private Schiedsgerichte könnten die Demokratie aushebeln? Bauer: „Man muss mit diesen Bedenken offen umgehen – sie beruhen allerdings großteils auf populistischen Aussagen und mangelnder Information. Heißt das, dass jede Klage eines Unternehmens gegen einen Staat angemessen ist? Sicher nicht. Wie gesagt, gewinnen jedoch ohnedies in der Mehrzahl der Fälle die Staaten. Können Großkonzerne im Einzelfall damit gewünschte Ergebnisse forcieren und Staaten in die Enge treiben? Das wäre ein absoluter Ausnahmefall, der vielleicht sehr kleine und finanzschwache Staaten treffen könnte. In der EU ist das faktisch auszuschließen. Gibt es eine bessere Alternative? Im Grunde nicht. Im Detail kann es sicher Änderungen geben. Die Einrichtung spezieller Investorengerichte zB durch CETA ist ein solcher Versuch.“

Kann die aktuelle TTIP-Fassung noch verbessert werden?

Das Problem sind nicht so sehr rechtliche Aspekte, sondern Desinformation und gegenseitiges Misstrauen, meint Bauer: „Das System des internationalen Investorenschutzes hat sich durchaus bewährt. Wenn wir es nicht mehr wollen, müssen wir auch die wirtschaftlichen Konsequenzen einer zunehmenden Isolierung tragen. Es ist schon auffällig, dass viele Großbritannien wegen der >splendid isolation< und des Brexit tadeln, aber selbst für die EU eine Abschottungspolitik verlangen. In rechtlicher Hinsicht sollten wir TTIP mutig zu unserem Vorteil nützen – das wäre effektiver als vorschnelle Entscheidungen aufgrund mangelhafter Informationen zu treffen.“

Link: DLA Piper

 

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