Wien. In knapp zwei Monaten gelten die neuen Regeln im Erbrecht: Das Praxishandbuch „Erben neu“ ist für Rechtsprofis wie Anwälte und Notare gedacht, soll aber auch Privatpersonen schnelle und anwendbare Antworten liefern.
Am 1. 1. 2017 tritt das neue Erbrecht in Kraft und bringt viele Änderungen und Neuerungen, erinnert der Verlag Manz:
- Internationale Zuständigkeit in Erbschaftsangelegenheiten
- Anwendungsbereich der EuErbVO
- Anwendbares Recht
- Anerkennung und Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen
- Europäisches Nachlasszeugnis
- Neues Prozedere bei der Abwicklung von Todesfällen
- Neue Erbberechtigte
Das Buch wende sich einerseits an Anwälte und Notare für den schnellen Überblick, andererseits auch an Privatpersonen, die Hilfestellung zu notwendigen behördlichen Schritten sowie zu Formalien rund um die Abfassung des letzten Willens suchen.
Die Autoren sind:
- Dr. Christoph Völkl, öff. Notar in Wien
- Mag. Alexander Bardeau, Notariatskandidat in Wien
Link: Manz