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Business, Recht

Österreichs Energiewirtschaft droht EU mit Clifford Chance

Wolfgang Anzengruber ©Verbund
Wolfgang Anzengruber ©Verbund

Wien. Österreichs Wirtschaft warnt die europäischen Regulatoren vor dem bevorstehenden „rechtswidrigen Schritt“ der Trennung des deutsch-österreichischen Strommarkts und will Schadenersatz. Das nötige Gutachten liefert Clifford Chance.

Industriellenvereinigung (IV), Wirtschaftskammer, EXAA Energy Exchange Austria und Stromkonzern Verbund verweisen gemeinsam auf die Möglichkeit von Schadenersatzforderungen, sollte die europäische Agentur der Regulatoren für den Energiemarkt (ACER) diese Woche die Trennung des gemeinsamen deutsch-österreichischen Strommarkts entscheiden, heißt es in einer öffentlichen Stellungnahme.

Worum es bei dem Aufmarsch geht

Nach eigenen Angaben werde ACER bei ihrer nächsten Ratssitzung von 8. bis 10. November 2016 – also ab morgen – im Rahmen des Prozesses zur Bestimmung der Kapazitätsberechnungsregionen (Capacity Calulation Region) eine Entscheidung über die Einführung eines „Engpasses“ an der deutsch-österreichischen Grenze treffen.

Das Resultat sei die Trennung der gemeinsamen deutsch-österreichischen Strompreiszone. Europas Strommarkt ist nämlich – vor allem aus technischen und organisatorischen Gründen – in Zonen aufgeteilt; eine Trennung oder Zusammenlegung kann drastische Auswirkungen haben.

Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer, EXAA Energy Exchange Austria sowie Verbund haben nun per 4. November 2016 ein Rechtsgutachten an sämtliche europäische Regulatoren sowie die ACER übermittelt, demzufolge Schadenersatzforderungen der geschädigten Marktteilnehmer geltend gemacht werden können, heißt es weiter.

„ACER nicht zuständig für die Einführung neuer Strompreiszonen“

Das Gutachten von Clifford Chance Deutschland – eine der der großen internationalen Wirtschaftskanzleien – beziehe sich dabei auf schwerwiegende prozessuale und materiellrechtliche Fehler.

  • Gemäß europäischem Recht sei die Entscheidung über neue Preiszonen („bidding zones“) nur im Rahmen des „Bidding Zone Review Prozesses“ durch die europäischen Übertragungsnetzbetreiber sowie Mitgliedsstaaten, nicht aber durch die ACER möglich. Dies haben die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission und das Gericht der Europäischen Union bestätigt.
  • Bei einer Entscheidung von ACER zur Trennung der gemeinsamen deutsch-österreichischen Strompreiszone können demnach durch die betroffenen Marktteilnehmer Schadenersatzforderungen gegen ACER geltend gemacht werden, so Österreichs streitbare Energielobby.

Kein Netzengpass an der deutsch-österreichischen Grenze

Studien deutscher energiewirtschaftlicher Berater (wie Frontier Economics, Consentec oder Energynautics) belegen laut den Österreichern eindeutig, dass es derzeit einen Engpass innerhalb von Deutschland, aber nicht an der Grenze zu Österreich gebe.

Nach geltendem EU-Recht dürfen Netzengpässe nicht an die Landesgrenzen verschoben werden, sondern sollen dort behoben werden, wo sie tatsächlich auftreten. Gemäß der unionsrechtlichen Warenverkehrsfreiheit dürfen an Staatsgrenzen keine Handelsbarrieren errichtet werden und sind diese abzubauen, wo sie noch bestehen, heißt es weiter.

Am Schluss die Drohung

Die österreichischen Wirtschaftsverbände und –unternehmen „warnen die europäische Regulierungsbehörde daher eindringlich vor voreiligen, nicht rechtskonformen Schritten“, heißt es in der Stellungnahme.

Man rufe zum wiederholten Male dazu auf, statt einer Aufsplittung der einzig funktionierenden grenzübergreifenden Preiszone in Europa auf eine bessere und vollständige Marktintegration hinzuarbeiten. Dabei gelte es auch die Unabhängigkeit der Regulatoren zu beweisen und politischem Druck gegen ACER standzuhalten.

Österreichs Regulator gegen ACER

Bereits im Oktober hat Österreichs Regulator E-Control auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) hingewiesen, wonach eine schon früher getroffene Stellungnahme der ACER zur Markttrennung rechtlich unverbindlich sei.

Man sehe durch die Entscheidung die eigene Position gestärkt: Konkret wurde zwar eine Klage der E-Control, mit der man sich im November 2015 an das EuG gewandt hatte, als unzulässig zurückgewiesen – doch mit der Begründung, dass gegen rechtlich unverbindliche Akte keine Klage möglich sei.

Verbund warnt vor höheren Strompreisen

Österreichs Energiewirtschaft warnt bei einer Trennung des gemeinsamen deutsch-österreichischen Strommarktes vor höheren Strompreisen: Die Steigerung soll laut früheren Angaben zumindest 15 Prozent ausmachen, das wären mehrere hundert Millionen Euro jährlich. Das werde auch den Wirtschaftsstandort Österreich schwächen,  so Verbund-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Anzengruber.

Link: ACER

Link: E-Control

Link: Verbund

 

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