St. Pölten. Mit der E-Card entfällt die Krankenscheingebühr, dafür muss für 2017 ein Serviceentgelt von 11,10 Euro bezahlt werden: Es wird in einer Woche das erste Mal eingehoben – und wer zwei Jobs hat, bezahlt doppelt, obwohl er gar nicht müsste, warnt die AK NÖ.
Die E-Card-Gebühr wird mit 15. November 2016 fällig und durch den Dienstgeber von jedem Beschäftigten eingehoben. Wer zwei Jobs hat, bezahlt also doppelt.
Die Regeln und die Abhilfe
Damit eines der Serviceentgelte zurückgezahlt wird, muss ein Antrag bei der Gebietskrankenkasse gestellt werden. „Es ist immer empfehlenswert, den Lohnzettel genau anzusehen. Bei der November- oder Dezember-Abrechnung kann diese Kontrolle sogar bares Geld wert sein, wenn man dann noch einen Antrag auf Rückerstattung der doppelt bezahlten Gebühr stellt“, so Josef Fraunbaum, Sozialrechtsexperte der AK Niederösterreich.
Das Formular für den Rückerstattungsantrag an den Krankenversicherungsträger steht auf der Homepage der AK Niederösterreich als Download zur Verfügung.