Wien. Das neue Handbuch „Erbrecht 2017“ kommt rechtzeitig zum Start der Neuerungen am 1. Jänner 2017: Es stammt aus der Feder von Johannes Reich-Rohrwig und seinen Kanzlei-Kollegen bei CMS.
Mit 1.1.2017 tritt das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 in Kraft, das weitgehende Neuerungen sowohl für Vererbende als auch Erben bringt. „Erbrecht neu 2017“ soll eine kompakte und profunde Darstellung der Neuerungen bieten und praxisnah die wesentlichen Aspekte des Vererbens und Schenkens vermitteln.
Die Inhalte
Konkret behandelt werden laut Verlag:
- Vererbung von Einzelunternehmen und Gesellschaftsanteilen / Aktien / Genossenschaftsanteilen
- Die neuen Rechte von Ehegatten, Familie, Lebensgefährten und des eingetragenen Partners
- Zeichnungsberechtigung auf Bankkonten des Verstorbenen, Zugang zum Banksafe
- Formen für die Errichtung von Testamenten
- Das neue Erb- und Pflichtteilsrecht
Dazu gibt es Informationen zum formellen Erbrecht (Wie errichtet man das Testament richtig?) und materiellen Erb- und Pflichtteilsrecht, Verlassenschaftsverfahren und praktische Fragen (Wer vertritt die Verlassenschaft?; Errichtung des Inventars; Strategien zur Haftungsvermeidung; grenzüberschreitende Verlassenschaften und die EU-Erbrechtsverordnung).
Die Autoren sind:
- Univ.-Prof. Dr. Johannes Reich-Rohrwig (Rechtsanwalt bei CMS, seit 32 Jahren mit Fragen des Erb-, Gesellschafts- und Mietrechts befasst)
- Dr. Paul Rizzi (Rechtsanwalt bei CMS, Fachautor im Bereich des Privatstiftungs- und Gesellschaftsrechts, in der Anwaltspraxis mit Nachfolgeplanung und Erbstreitigkeiten befasst)
- Mag. Theresa Szilagyi (Rechtsanwältin bei CMS, in den Bereichen Erbrecht, Nachfolgeplanung, Gesellschaftsrecht und Prozessführung tätig)
- LL.M. Arno Zimmermann (RAA bei CMS. In den Bereichen Gesellschafts- und Erbrecht sowie Zivilprozesse tätig)
Link: Linde Verlag