Wien. Österreichs freie Schulen mit Öffentlichkeitsrecht klagen auf Gleichstellung mit den konfessionellen Schulen, was staatliche Beihilfen betrifft: Wolfram Proksch, auch Anwalt von Facebook-Jäger Max Schrems, soll für die freien Schulen beim Verfassungsgericht 2017 erreichen, was zuletzt vor 25 Jahren scheiterte.
6.161 Schüler werden bundesweit an Schulen in freier Trägerschaft unterrichtet, heißt es: Den Schulen in freier Trägerschaft mit Öffentlichkeitsrecht sei seit 2012 die Bundesförderung pro Schüler um 25 Prozent gekürzt worden. Pro Schüler und Jahr erhalten sie demnach im Pflichtschulbereich 751 Euro staatliche Förderung, während konfessionelle Privatschulen rund 8.000 Euro pro Schüler und Jahr im Pflichtschulbereich bekommen.
Während konfessionelle Privatschulen einen Rechtsanspruch auf Subventionen zur Deckung ihres gesamten Personalaufwandes haben, werden nicht-konfessionelle Privatschulen mit jederzeit widerrufbaren Ermessensförderungen bedacht, die den Personalaufwand nicht annähernd decken, zürnen die nichtkonfessionellen Schulbetreiber. Sie fordern nun rechtliche wie finanzielle Gleichstellung.
Der neue Anlauf
Der letzte Versuch auf Gleichstellung wurde vor 25 Jahren vom Verfassungsgerichtshof aus formalen Gründen abgelehnt. Jetzt werde ein neuerlicher Individualantrag beim VfGH eingebracht. Rechtsanwalt Wolfram Proksch (Proksch & Fritzsche Frank Fletzberger Rechtsanwälte GmbH, PFR) ist den Schulen dabei behilflich.
Öffentlich präsentiert wurde der Vorstoß von Edgar Hernegger (Bundeselternsprecher des Dachverband Waldorfbund Österreich), Beatrice Lukas (Obfrau des Dachverband Förderverband Freier Schulen), Hannes Würkner (Obmann des Dachverband Interessensvertretung privater, nichtkonfessioneller Bildungs- u. Betreuungeinrichtungen Österreichs, PBÖ) und Engelbert Sperl, Geschäftsführer der Rudolf-Steiner-Schule in Wien-Mauer.
Link: PFR