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Bildung & Uni, Recht

Die Regeln für Hund und Katze im Tierheim

Graz. Was gilt für Hund und Katz im Heim? Lisa Perl, Jus-Absolventin der Uni Graz, hat in ihrer Diplomarbeit erstmals alle für Tierheime relevanten Gesetze zusammengefasst. Es gibt viel Verbesserungsbedarf.

Wem gehört ein Hund, wenn sein Herrl aufgrund einer Räumungsklage die Wohnung verlassen muss und der Hund ins Tierheim kommt? Ist es der Einrichtung erlaubt, ihn ohne Zustimmung und finanzielle Entschädigung weiterzuvermitteln?

Juristin Lisa Perl, Absolventin der Karl-Franzens-Universität Graz, weiß um die vielfältigen und oft schwierigen rechtlichen Fragen, mit denen Tierheim-LeiterInnen konfrontiert sind. Unter dem Titel „Die Stellung von Tierheimen im österreichischen Verwaltungsrecht“ fasst sie erstmals alle relevanten Gesetze in einem Werk zusammen und zeigt auch Verbesserungspotenziale auf, so die Uni. Für ihre Arbeit wurde die Juristin mit dem Wiener Tierschutzpreis ausgezeichnet.

Aus der Praxis in die Rechtswissenschaft

Zu ihrem Diplomarbeitsthema kam Perl, weil sie als Jus-Studentin und Mitglied eines Tierschutzvereins, der ihr zwei Hunde vermittelt hatte, mehrmals um rechtliche Auskünfte gebeten wurde, heißt es weiter. „Die Gesetzeslage ist komplex, und es gab bisher keine Sammlung aller Regelungen, die Tierheime betreffen, wo man hätte nachschlagen können“, so Perl.

Im Rahmen ihrer Recherchen interviewte Perl die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, Madeleine Petrovic, und erhielt dabei Hinweise auf Verbesserungspotenzial.

  • In vielen Fällen gebe es keine Regelung, was mit Hund, Katze & Co. passieren solle, wie unter anderem bei Zwangsräumungen. „In Notfällen“, meint Perl, „sollte auf jeden Fall im Sinne des Tierwohls gehandelt werden. Das würde beispielsweise bedeuten, dass ein Hund vermittelt werden kann, obwohl die Besitzverhältnisse nicht geklärt sind.“
  • Nicht angemessen findet die Juristin, dass ein Tier vor dem Gesetz als Sache behandelt wird, wenn es seinen Interessen im Hinblick auf Leben und Gesundheit, also dem Tierwohl, widerspricht. Hier müsse es Sonderregelungen geben.
  • Als Sonderproblem behandelte Perl den umstrittenen Bereich der Tierheimfinanzierung und führte dazu Interviews mit dem Büro des zuständigen Landesrats sowie mit dem Obmann des steirischen Tierschutzvereins Franziskus. „Im Rahmen eines Leistungsvertrags erhalten Tierheime vom Land eine Pauschale. Diese orientiert sich aber nicht an den tatsächlich aufgewendeten Kosten“, sagt die Juristin. „So ist zum Beispiel eine Entschädigung für behördlich angeordnete Einweisungen, etwa bei Tierquälerei, vorgesehen, nicht aber, wenn die Tiere von Privatpersonen abgegeben werden.“

Vom Heim zum Kompetenzzentrum

Die Zukunft von Tierheimen sieht Perl in der Erweiterung zu „Tierschutz-Kompetenzzentren“: Die damit verbundene Vernetzung mit anderen einschlägigen Einrichtungen, aber „vor allem die Kooperation zwischen den einzelnen Tierheimen wäre ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation“, so Perl.

Tierheime mit unterschiedlichen Schwerpunkten könnten durch gegenseitige Unterstützung Verbesserungen in der Haltung und zugleich eine Kostenersparnis erzielen. Eine überregionale Koordination würde dies optimieren. „Voraussetzung dafür ist jedoch die transparente Gestaltung der Leistungsvereinbarungen, um eine Ungleichbehandlung der einzelnen Einrichtungen und daraus resultierende Konflikte zu vermeiden“, so die Juristin.

Betreut wurde Mag. Lisa Perl bei ihrer Diplomarbeit von Univ.-Prof. Dr. Schulev-Steindl am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz.

Link: Uni Graz

 

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