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Business, Recht, Tipps

Österreich untersagt Bestpreis-Regel von Booking.com & Co

Wien. Buchungsplattformen wie Booking.com dürfen künftig den Hotels nicht mehr verbieten, woanders günstigere Preise anzubieten. Österreich hat das entsprechende Gesetz einstimmig im Parlament verabschiedet. Ob die Plattformen nun Österreichs Hotels nicht mehr listen? 2020 ist jedenfalls eine Evaluierung geplant.

Diese bisherige Praxis von Betreibern internationaler Online-Plattformen, von den Beherbergungsbetrieben Bestpreisklauseln einzufordern, wurde jetzt mit einer entsprechenden Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Preisauszeichnungsgesetzes einstimmig vom Nationalrat untersagt.

Die Plattformen bezeichnen die entsprechende Regel gerne als „Bestpreisgarantie“: Wer bei ihnen vorkommen will, darf woanders keine günstigeren Preise anbieten. Diese Praxis hat beispielsweise das deutsche Bundeskartellamt 2015 für rechtswidrig erklärt.

Nun wird in Österreich das UWG angepasst, um Bestpreisklauseln in dieser Form zu untersagen. Damit soll dem faktischen Ungleichgewicht zwischen Betreibern von Buchungs- und Vergleichsplattformen und Beherbergungsbetrieben Rechnung getragen werden, meldet die Parlamentskorrespondenz: Ohne die Vorteile solcher Plattformen in Frage zu stellen, soll damit fairer Wettbewerb im Sinne der Unternehmen und Konsumenten sichergestellt werden.

2020 ist eine Evaluierung der Regelung geplant, um Auswirkungen und neue Trends festzustellen. Miterledigt wurde der Antrag aller Oppositionsparteien, in dem faire Spielregeln und Wettbewerbsbedingungen im Tourismusvertrieb gefordert werden.

Die neuen Spielregeln im Tourismus

Maximilian Unterrainer und Andrea Gessl-Ranftl (beide SPÖ) hielten außerdem fest, dass ebenso Konsumenten von diesem Wegfall der Klausel profitieren würden. Das bisherige wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Plattformen und heimischen Betrieben und somit die Bestpreisklauseln seien abzulehnen, sagte auch Beatrix Karl (ÖVP). Buchungsplattformen bringen zwar viele Vorteile, gleichzeitig seien besonders Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) von unfairen Bedingungen betroffen. Im Sinne der KMUs sei fairer Wettbewerb daher wichtig.

Die Opposition kritisierte, dass die Abschaffung der Bestpreisklausen erst jetzt zur Umsetzung kommt, obwohl sie schon über Jahre eingefordert wurde. Außerdem gab es heftigen Widerspruch gegen die Feststellung von Gabriel Obernosterer (ÖVP), der insgesamt auf die Erleichterungen hinwies, die in den letzten Jahren für Tourismusbetriebe erreicht wurden. Der Rucksack, den Tourismusbetriebe zu tragen hätten, sei nach wie vor zu schwer: Das beträfe beispielsweise Vorschriften wie Umbauten für rauchfreie Bereiche, Allergenverordnungen, das immer gleichbleibende Budget für die Österreichwerbung und die Registrierkassenpflicht ebenso wie die Russland-Sanktionen oder die Gewerbeordnung und das Privatvermietergesetz. Auch die Steuerreform habe den Tourismus getroffen. Auch die steuerrechtliche Nutzungsdauer von 40 Jahren bei Investitionen sei problematisch.

Das Ende der Zusammenarbeit?

Für Abgeordneten Robert Lugar (Team Stronach) ist fraglich, ob Buchungsplattformen weiterhin mit Hotelbetrieben zusammenarbeiten werden, wenn diese nun selbst günstigere Preise anbieten. Denn die Plattformen investieren als Vertriebskanal große Beträge in Werbung bei Google, um auch entlegene Betriebe im Internet auffindbar zu machen. Für Lugar ist daher mit der Novelle nichts gewonnen; eventuell seien Alternativen zu überlegen. Allerdings wird die Novelle wie berichtet 2020 evaluiert.

Ähnliche Bestimmungen zu Bestpreisklausen wurden auch in anderen Ländern bereits gesetzlich festgelegt, insofern komme man dem Wunsch nun auch hierzulande nach, erinnert Staatssekretär Harald Mahrer. Den Vorwurf einer „Stillstandspolitik“ strafe die eigene Branche Lügen, verwies der Staatsekretär auf steigende Nächtigungs- und Gästezahlen und ein größeres Kreditvolumen. Die Abschaffung der Bestpreisklauseln diene nun auch dem faireren Wettbewerb. Auch wenn manche Dinge länger brauchen, sei dies nun mit der Novelle umgesetzt.

Link: Parlament

 

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