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Steuer

Prodinger vergleicht Fiskus mit Sheriff von Nottingham

Zell am See/Wien. Zwei Drittel der Staatseinnahmen finanziert der Staat aus den Lohnkosten: Föderaler Steuerwettbewerb sieht anders aus, so eine kämpferische Stellungnahme der auf Touristiker spezialisierten Prodinger Steuerberatung. 

Die Wohnbauförderung nicht zweckzuwidmen und den Ländern die Einhebung zu übertragen ist ein Anschlag auf die Beschäftigung und zudem auch extrem wachstumsschädlich, kritisiert Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Gruppe (zu der auch die Prodinger Steuerberatung gehört), die Auswirkungen des jüngsten Finanzausgleichs.

Die Wohnbauförderung stamme natürlich aus dem Produktionsfaktor Arbeit und wird mit jeweils 0,5 Prozent von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die ursprüngliche Idee war, damit Wohnbaudarlehen zu finanzieren. Die Rückflüsse aus diesen Krediten sollten den Topf zusätzlich füllen.

Inzwischen ist die Wohnbauförderung nicht mehr zweckgebunden und wird von den Ländern zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet, oder diene als „Zockergeld“ für dubiose Finanzgeschäfte. „Dieses fragliche Privileg bleibt natürlich weiterhin bestehen und eine Zweckbindung der Mittel scheint in weite Ferne gerückt zu sein“, bedauert Reisenzahn. Eine Zweckwidmung oder die Abschaffung der Wohnbauförderung wäre die einzige schlüssige Handlung gegen föderalen Missbrauch gewesen.

Ab 2018 gar keine Regeln mehr?

Ab 1.1.2018 können die Länder nicht nur über die Mittel frei verfügen, sie können auch den Lohnkostenanteil des Wohnbauförderungsbeitrages frei bestimmen, der bei einem Durchschnittsverdiener im Tourismus 300 Euro pro Jahr ausmacht, so Reisenzahn weiter.

Gegen Steuerautonomie und Wettbewerb unter den Ländern sei nichts einzuwenden, aber ob dies genau bei den Lohnnebenkosten der Fall sein sollte, bei einem komplizierten System aus neun verschiedenen Lohnverrechnungen, sei dahingestellt. Dieses System schaffe höchstens mehr Beschäftigung in Lohnbüros.

„Die Lohnnebenkosten sind zu hoch. Wenn jemand, der 1.500 Euro brutto verdient, seinen Arbeitgeber 2.600 Euro kostet und 1.200 Euro netto behalten darf, dann erinnert mich das schon sehr stark an den Sheriff von Nottingham“, fasst Reisenzahn zusammen. Es sei nötig, den Zugriff der geldgierigen Figur aus der Robin Hood-Legende auf das Steuersystem zu beenden: „Die Entlastung des Faktors Arbeit bleibt der wesentliche Hebel für mehr Wachstum und zur Sicherung hochwertiger Dienstleistung im Tourismus“.

Bei einer Veranstaltung am 24. November 2016 in Zell am See widmet sich die Kanzlei dem Thema („Vom Dienstvertrag zur Abmeldung – Kein Risiko mit neuen Gesetzen“).

Link: Prodinger

 

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