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Stöger-Klage gegen Bawag trifft Bankomatgebühr nicht

Alois Stöger ©Johannes Zinner
Alois Stöger ©Johannes Zinner

Wien. Sozialminister Alois Stöger klagt Bawag P.S.K. wegen Bankomat-Gebühr, so die Schlagzeile vieler Medien. Doch vorgegangen wird nicht gegen die Gebühr selbst, sondern gegen die Art und Weise, wie die Bank Altkunden auf die neuen Kontomodelle umstellt: Die Gebühr selbst wird wohl bleiben.

Die Bawag P.S.K. hat wie berichtet im Oktober tausende ihrer Kunden angeschrieben und ihnen die Kündigung ihres Girokontos angekündigt, wenn sie nicht auf ein neues Kontomodell umsteigen. Diese Form der Umstellung sei abgesehen von der Kundenfeindlichkeit auch rechtlich fragwürdig, so das Sozialministerium – das den Verein für Konsumenteinformation (VKI) beauftragt hat, dagegen eine Verbandsklage einzubringen.

Die Vorgeschichte

Im dem Schreiben der Bawag vom Oktober 2016 wird laut VKI festgehalten, dass ein Bedürfnis nach neuen Produktpaletten besteht und man in den ersten drei Monaten bis zu EUR 14,70 spart. Allerdings: Wenn man nicht bis spätestens 31.12.2016 auf ein anderes Kontomodell oder ein anderes Kreditinstitut wechselt, dann wird die Kontoverbindung per 31.01.2017 „beendet“. Empfohlen wird ein direkter Umstieg auf ein konkretes anderes Kontopaket (dieses gibt es seit Februar 2016, Anm.).

Steigt man also bis 31.12.2016 auf ein anderes Kontomodell um, so hat man auch weiterhin ein Konto bei der Bawag. Reagiert man jedoch nicht, so wird das bestehende Konto per 31.01.2017 „beendet“, so der VKI.

Das Problem

Welche konkreten Entgelte und Leistungen sich in welchem Umfang ändern sollen, lasse sich allerdings nicht ableiten. Ersichtlich seien nur die neuen Entgelte und auch da müssse man das Kleingedruckte genau studieren, um etwa zu bemerken, dass durch die Umstellung faktisch auch Bankomatgebühren eingeführt werden.

In der Kontobox Small ist etwa nur eine Automaten-Transaktion inkludiert. Für alle anderen – etwa auch Bankomatbehebungen – ist jeweils der Betrag von EUR 0,39 zu berappen. Problematisch sei auch, dass die Änderungen sofort wirksam werden sollen, womit die gesetzlich vorgesehene 2 Monatsfrist für Änderungen nicht eingehalten werde.

Der VKI will nun die Zulässigkeit der Vorgangsweise bei der Kontoumstellung mittels Verbandsklage im Auftrag des Sozialministeriums klären: Ist die geplante Verbandsklage erfolgreich, könnte die Bank bei den umgestellten Konten die neuen bzw geänderten Entgelte wahrscheinlich nicht mehr verrechnen und müsste die bereits geleisteten Entgelte zurückzahlen, heißt es weiter.

Nicht angreifbar oder klar gesetzwidrig?

Bemerkenswert ist ein gewisser Meinungsumschwung: Noch gestern hatte es von Seiten der Verbraucherschützer in der Arbeiterkammer (AK) öffentlich geheißen, das Vorgehen der Bawag werde zwar äußerst kritisch gesehen und sei Anlass für viele Beschwerden, aber aus juristischer Sicht nicht unbedingt angreifbar. Heute sieht es SPÖ-Sozialminister Stöger ganz anders: Die Vorgangsweise der Bawag sei „klar gesetzwidrig“.

Die Bawag selbst hält dazu fest, korrekt vorgegangen zu sein: Man wandle nicht Bedingungen um, sondern lasse ein altes Girokonto-Modell auf. Im Folgenden die Stellungnahme der Bank im Wortlaut:

„Die BAWAG P.S.K. hat in einem Schreiben Kunden mit alten Kontomodellen informiert, dass ihre derzeit bestehenden Kontomodelle unter Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Frist von 2 Monaten gekündigt werden. Gleichzeitig haben wir den Kunden angeboten, eine KontoBox zu eröffnen. Wir möchten betonen, dass diesem Schreiben sämtliche Entgelte, die mit diesem Konto verbunden sind sowie auch die Konditionen und Entgelte weiterer möglicher Kontomodelle beigelegt wurden. Bezüglich der Frist dürfen wir betonen, dass die Kündigung des Kontovertrages fristgerecht erfolgte, wobei nicht nur die gesetzlich vorgesehene Frist von 2 Monaten eingehalten wurde, sondern sogar 3 Monate eingeräumt wurden. Die BAWAG P.S.K. ist überzeugt, dass die Bank korrekt und in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen vorgesehenen Regelungen gehandelt hat und hat diese Vorgangsweise auch im Vorfeld einer sorgfältigen juristischen Prüfung unterzogen.“

Beim Kontowechsel wird geholfen

Klar ist, dass die Klage höchstens die Kontobedingungen der 20.000 betroffenen Bawag-Kunden betreffen wird, nicht aber die Tatsache, dass die Bawag bereits seit dem Frühjahr – und das völlig ohne öffentlichen Wirbel – Bankomatgebühren bei verschiedenen Kontomodellen einhebt.

Nun mehren sich allerdings Stimmen im SPÖ-Lager, eine solche Gebühr etwa durch Anpassung des Verbraucherzahlungskontogesetzes zu verbieten. Der Koalitionspartner hält nichts davon, und auch das Finanzministerium verteidigt die Bawag: Es handle sich erstens um schon bestehende Kontomodelle, und zweitens heben fremde Bankkunden an Bawag-Bankomaten weiterhin gratis ab. Das Ganze sei sozusagen eine Kontogebühr und keine Bankomatgebühr.

Ganz unabhängig von der Klage sei nun ein guter Zeitpunkt um einen Kontowechsel zu einer anderen Bank zu prüfen, heißt es übrigens beim VKI: Das gesetzlich vorgesehene Kontowechselservice garantiere eine reibungslose Abwicklung des Wechsels.

Link: Bawag P.S.K.

Link: VKI-Rechtsportal

Link: Sozialministerium

 

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