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Bildung & Uni, Recht, Veranstaltung

CMS zum neuen Erbrecht: Worauf Sie ab 2017 aufpassen müssen

Reich-Rohrwig, Rizzi, Zimmermann, Call, Szilagyi ©CMS
Reich-Rohrwig, Rizzi, Zimmermann, Call, Szilagyi ©CMS

Wien. Am 1. Jänner 2017 tritt das neue Erbrecht in Kraft: Dann gilt es die wesentlichen Änderungen und deren Auswirkungen für Vererbende und Erben zu berücksichtigen. CMS-Anwalt Johannes Reich-Rohrwig und sein Team nehmen die Erbrechtsreform und deren Konsequenzen in einem neuen Leitfaden unter die Lupe.

Wie man nun ab Anfang nächsten Jahres konkret an die Sache herangehen sollte, darauf will das CMS-Erbrechtsteam im neuen Buch „Erbrecht 2017 – Richtig vererben, Fehler vermeiden“ (Linde Verlag) Antwort geben.

Was konkret anders wird

Fehler, die man beim Vererben vermeiden sollte, gab und gibt es viele. Zu den zahlreichen Neuerungen ab 2017 zählen demnach:

  • So hat der Gesetzgeber Schlupflöcher im Pflichtteilsrecht geschlossen und erstmals auch das Pflichtteilsrecht im Zusammenhang mit Privatstiftungen, Trusts u.ä. geregelt.
  • Ebenfalls neu sind die umfassende Berücksichtigung von Vermögenszuwendungen (Schenkungen) bei der Berechnung des Pflichtteils, die Stärkung des Erbrechts der Ehegatten bzw. eingetragenen Partner und die Verbesserung der Rechtsstellung von Lebensgefährten.
  • Weiters gibt das Buch Einblicke in die Verschärfung der Regeln für fremdhändige Testamente und der Befangenheitsregeln für Testamentszeugen.
  • Auch den Auswirkungen des reformierten Erbrechts für Auslandsösterreicher wird nachgegangen, denn hier gilt nach der EU-Erbrechtsverordnung nunmehr grundsätzlich das Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts anstatt des österreichischen Erbrechts. Anders gesagt: Durch Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland können Österreicher für ein ihnen sympathischeres ausländisches Erbrecht optieren.

Völlig neue Rechtslage

Mit dem Erbrecht 2017 werde in vielerlei Hinsicht ein neues Kapitel aufgeschlagen. Insgesamt behandeln die fünf CMS-Autoren im Buch Themen wie: Vererbung von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen sowie Pflichtteilsansprüche gegenüber einer Stiftung und deren Begünstigten; Ablauf von Verlassenschaftsverfahren, Zugang zum Banksafe des Verstorbenen und Verfügung über Bankkonten und Sparguthaben; mietrechtliche Auswirkungen des Todes des Geschäftsraum-Mieters oder Firmengesellschafters.

„Das neue Erbrecht betrifft sowohl Personen, die ihre Nachfolge bereits geregelt haben, als auch jene, die dies erst beabsichtigen“, sagt Reich-Rohrwig, CMS Partner und Experte im Erbrecht: „Um sich und seine Erben vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, bieten wir mit diesem Buch, aber auch mit unseren Veranstaltungen die Möglichkeit, sich rechtzeitig zu informieren.“ So stehe auch ein „CMS Business Breakfast“ am 1. Dezember 2016 zum Thema zur Verfügung.

Zum Erbrechtsteam gehören neben Johannes Reich-Rohrwig weiters Paul Rizzi, Theresa Szilagy, Arno Zimmermann und Constantin Call.

Link: CMS Reich-Rohrwig Hainz

 

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