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Recht, Steuer, Veranstaltung

DLA-Roundtable: Haftung für steuerrechtliches Fehlverhalten

Wien. Anwaltssozietät DLA Piper lud am 10. November 2016 zum Roundtable Steuerrecht in die Barocken Suiten des Wiener Museumsquartiers. Es ging um „Haftung für steuerrechtliches Fehlverhalten – Risiken für die Geschäftsführung“.

Am Podium diskutierten Ulrich Torggler (Universität Wien), Franz Reger (Finanzministerium), Rainer Borns (Volksbank Wien), Stefan Schuster (Telekom Austria Group) und Konrad Rohde (DLA Piper, Frankfurt/Main). Durch den Abend führte Franz Althuber, Partner und Leiter der Steuerrechtspraxis bei DLA Piper in Wien.

Rund 50 Teilnehmer, darunter Vertreter von Unternehmen wie Novomatic, UniCredit Bank Austria, RBI, OMV und EVVA folgten der Einladung, so die Kanzlei.

Worum es geht

„Kann ein funktionierendes Tax Compliance-System die Geschäftsleitung vor Haftungen schützen?“ war eine der zentralen Fragen der Diskussion und wurde von den Podiumsteilnehmern bejaht: Konrad Rohde, Steuerrechtler und Country Managing Partner von DLA Piper Deutschland erläuterte in diesem Zusammenhang auch einen erst jüngst veröffentlichen Erlass der deutschen Finanzverwaltung, wonach die Existenz eines funktionierenden Tax Compliance-Systems Einfluss auf das für eine Haftung notwendige Verschulden haben könne.

Ulrich Torggler, Professor für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Wien führte dazu aus, dass schon aufgrund gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen interne Kontrollsysteme bei Kapitalgesellschaften einzurichten sind. Allfällige steuerrechtliche Verstöße können – neben abgabenrechtlichen Haftungen – auch zu zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen gegenüber Leitungsorganen führen, so Torggler weiter.

Rohde, Althuber, Reger, Schuster, Torggler, Borns ©DLA Piper
Rohde, Althuber, Reger, Schuster, Torggler, Borns ©DLA Piper

Steuerrechtliche Compliance sei selbstverständlich auch in den Vorstandsetagen ein Thema und insbesondere eine funktionierende und qualitativ hochwertige Steuerabteilung sei daher immens wichtig. In den Unternehmen selbst sei ein Gesinnungswandel eingetreten, Tax Compliance ist kein Fremdwort mehr.

Auch Stefan Schuster, Head of Tax der Telekom Austria Group, sprach von gestiegenen Anforderungen an die Steuerabteilung, wobei insbesondere eine enge Abstimmung und Koordination mit anderen Abteilungen im Unternehmen notwendig sei, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Die Steuerabteilung müsse sowohl in einer kontrollierenden als auch in einer aktiv beratenden Rolle tätig werden.

Nach Ansicht von Rainer Borns, Vorstandsmitglied und CFO der Volksbank Wien AG, müsse sich der Vorstand auf die ordnungsgemäße Tätigkeit der Steuerabteilung verlassen können, aber auch selbst aktiv dafür sorgen, regelmäßig informiert zu werden.

Selbstanzeige als Allheilmittel?

Franz Reger, Leiter der Abteilung für Finanzstrafrecht und Abgabeneinhebung im BMF, führte aus, dass die Anzahl der Selbstanzeigen in den letzten Jahren konstant geblieben ist: Lediglich in Zeiten, in denen Sonderthemen – wie etwa das Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz – an die Öffentlichkeit gelangen, sei ein gravierender Anstieg zu beobachten.

Wenngleich Selbstanzeigen zwar aus finanzstrafrechtlicher Sicht eine Lösungsmöglichkeit darstellen, müssen in diesem Zusammenhang doch auch mögliche andere straf- und zivilrechtliche Konsequenzen mitbedacht werden, heißt es weiter.

Tax Compliance habe auch ihre Grenzen, so die Podiumsteilnehmer: Das beste Compliance-System nütze nichts, wenn es vorsätzlich umgangen oder ignoriert wird. Die Expertenrunde riet daher dazu, vernünftig an die Aufarbeitung steuerlicher Agenden heran zu gehen und sich auf den eigenen Hausverstand zu verlassen. Eine verständliche Handhabung im Unternehmen und die Schaffung eines grundsätzlichen Problembewusstseins bei Mitarbeitern sei dabei unumgänglich.

Link: DLA Piper

 

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