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Recht

Justizbudget soll 2017 um 10 Prozent steigen

Wolfgang Brandstetter ©BMJ / Stefan Feiner
Wolfgang Brandstetter ©BMJ / Stefan Feiner

Wien. Das Justizbudget für 2017 stand jetzt auf dem Prüfstand des parlamentarischen Budgetausschusses: Ein geplanter Ausgabenanstieg um 10% sei in Ordnung. Im Pflichtenheft des Justizministers steht u.a. eine Reorganisation der medizinischen Betreuung von Justiz-Insassen. Bei der Sammelklage heißt es weiter warten.

Justizminister Wolfgang Brandstetter stand jetzt den Abgeordneten des Budgetausschusses Rede und Antwort zum Justizbudget 2017. Laut Budgetentwurf sollen die Ausgaben für Justiz um 10% gegenüber dem Vorjahr steigen. Dabei handele es sich jedoch nur um eine teilweise Bereinigung der Unterbudgetierung des Voranschlags 2016, ließ der Justizminister die Abgeordneten des Budgetausschusses wissen.

Wann ist mehr Geld ausgeben erlaubt?

Auch der parlamentarische Budgetdienst stellt laut Parlamentskorrespondenz in seiner Analyse fest, dass keine vollständige Sockelbereinigung vorliegt. Die Wirkungsziele des Justizministeriums bleiben 2017 unverändert. Die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens sowie die Sicherstellung des Zugangs zu Leistungen der Gerichtsbarkeit durch Ausgleich von einkommensmäßigen, sozialen und sonstigen Benachteiligungen stehen weiterhin im Fokus des Ressorts, heißt es.

  • Im Einzelnen sieht der Bundesvoranschlag für den Bereich Justiz Auszahlungen in der Höhe von 1,435 Mrd. Euro vor, was gegenüber dem Jahr 2016 eine Steigerung von 10% bedeutet.
  • Die Einzahlungen sollen 1,21 Mrd. Euro betragen und sind damit um 18,5% höher als im letzten Jahr veranschlagt.
  • Als größter Posten bei den Ausgaben schlägt sich im Ergebnisvoranschlag die Rechtsprechung (850,6 Mio. Euro) zu Buche, in den Strafvollzug fließen 488,8 Mio. Euro, für Steuerung und Services sind 95,50 Mio. Euro budgetiert.

Budgetvoranschlag hält nicht?

Die Oppositionsabgeordneten Albert Steinhauser (Grüne) und Harald Stefan (FPÖ) hinterfragten die hohen Diskrepanzen zwischen Bundesvoranschlag und tatsächlichem Ergebnis in den letzten Jahren. Insbesondere unrealistische Werte sowie die Notwendigkeit zur Rücklagenauflösung für die laufende Tätigkeit wurden kritisiert.

Demgegenüber zeigte sich Justizminister Brandstetter gelassen: Das Finanzministerium mache auch für sein Ressort die budgettechnischen Vorgaben, die er nicht ändern könne. Ab dem Budget 2018 müsse es Anpassungen im Budget geben, stimmte er Nikolaus Scherak (Neos) zu. Der Budgetvoranschlag wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, hielt er den Zweifeln Steinhausers entgegen. Mehr finanzielle Mittel seien notwendig, sagte auch Christoph Hagen (Team Stronach), derzeit würden Gerichtsanwärter zu Verwaltungstätigkeiten herangezogen.

Maßnahmenvollzugsgesetz geht in Begutachtung

  • Eine der zentralen Herausforderungen in der nächsten Zeit wird die Reform des Maßnahmenvollzugs sein, so Brandstetter. Ein neues Maßnahmenvollzugsgesetz soll Anfang Dezember in Begutachtung gehen. Darin wird die Behandlung und Betreuung unzurechnungsfähiger TäterInnen in medizinischen Einrichtungen neu geregelt. Künftig sollen Behandlungen in eigenen Institutionen durchgeführt werden.
  • Sammelklagen benötigen eine rechtliche Grundlage, machte sich SPÖ-Mandatar Johannes Jarolim für einen Gesetzesentwurf stark. Brandstetter stellte dazu fest, es werde an dem Entwurf gearbeitet, um die bestmögliche Ausgestaltung zu finden (gearbeitet wird daran seit einem Jahrzehnt: so hat etwa die seinerzeitige SP-Justizministerin Maria Berger im Jahr 2007 einen Entwurf für eine „Gruppenklage“ vorgelegt, Anm. d. Red.).
  • Das Aggressionspotential in den Haftanstalten steigt, so Brandstetter. Um die Wachebeamten stärker vor den Insassen zu schützen, wurden erst kürzlich schutzfeste Westen aus einem Sonderbudget angeschafft, informierte der Minister die Abgeordneten und trat darüber hinaus dafür ein, Attacken gegenüber Gefängnispersonal höher zu bestrafen. 10% der Gefängniskapazitäten sei durch BürgerInnen aus anderen EU-Staaten belegt, erklärte Brandstetter. Dort wo es möglich ist, möchte er den Insassen ermöglichen, die Strafe in ihrem Heimatland abzubüßen.

Teamassistenz und Prozessdauer

  • Das Justizministerium aktualisiert und übersetzt laufend bestehende Formulare. Dadurch wird internationalen Verpflichtungen im Sinne des Opferschutzes entsprochen und ausländische Insassen werden über ihre Rechte informiert, sagte Brandstetter auf Ausschussfragen und erörterte das neue Kanzleisystem der „Teamassistenz“: Bei Gerichten, Behörden und Staatsanwaltschaften seien künftig mehrere Personen in Form eines Teams für die Sekretariatsarbeiten zuständig. Wechselseitige Vertretungen ermöglichen so Kosteneinsparungen und Weiterentwicklungen, wird erhofft.
  • Bei der Anzahl der Justizeinrichtungen sei im Sinne der Bevölkerung zu agieren. Aufgrund der Auslastung österreichischer Justizanstalten sei keine Strukturreform erforderlich.
  • Es habe eine Trendwende bei der Verfahrensdauer österreichischer Prozesse gegeben, die durchschnittliche Dauer gehe zurück.

Link: Parlament

 

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