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Recht

VKI bekommt mehr Geld aus Budget und von der BWB

Wien. Für Konsumentenschutz soll 2017 mehr Geld zur Verfügung stehen: Das Plus von 1,4 Mio. Euro soll vor allem den Verein für Konsumenteninformation (VKI) finanziell absichern, so Sozialminister Alois Stöger. Auch Strafen für Kartellverstöße gehen künftig an den VKI.

Gegenüber Bedenken der Opposition als auch der ÖVP sagte Stöger jetzt im parlamentarischen Budgetausschuss, dass die VKI-Finanzierung gesichert sei. „Entscheidend wird für den VKI sein, dass er öffentlich finanziert wird“, so der Zugang des Ministers.

Durch die Kartellrechts-Novelle, die dem Parlament laut Stöger bald übermittelt wird, sollen Bußgelder aus Verfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zweckgewidmet an den VKI gehen. Das neue Kartellrecht soll außerdem mehr Transparenz bei Verfahren bringen, etwa was die Offenlegungspflichten von Beweismitteln betrifft, so die Parlamentskorrespondenz.

Der Budgetentwurf

Konkret sieht der Budgetentwurf im Finanzierungsvorschlag 4,5 Mio. Euro an Auszahlungen (2016: 3,1 Mio. Euro) vor – 3,6 Mio. Euro davon als Transferaufwand. Die Mittel fließen im Wesentlichen in die Förderung des VKI, des Vereins Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, des Verbraucherrats des Austrian Standards Institutes, des Internetombudsmanns, der Schuldnerhilfe Oberösterreich sowie des Dachverbands der Schuldnerberatungen.

Vorgenommen hat sich Stöger im Konsumentenschutzbereich für nächstes Jahr, die Rechtsposition der Verbraucher zu stärken und deren Durchsetzung gegenüber UnternehmerInnen zu unterstützten. Gewährleistet soll das u.a. durch ein konsumentenfreundliches Vertragsrecht im Rahmen des digitalen Binnenmarkts, durch rechtmäßige und effektive Schlichtungsstellen oder durch die Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts werden.

  • Wesentlich für die Erreichung seiner Ressortziele ist für Stöger aber auch der VKI, wie er gegenüber Angela Fichtinger (ÖVP) im Budgetausschuss betonte. 2015 bzw. 2016 sind laut Angaben des Ministers jeweils über 200 Verfahren u.a. in den Bereichen der Lebensmittelkennzeichnung oder der Internet- und Finanzdienstleistungen geführt worden. Betrachtet man die letzten Jahre, seien 90% der Verfahren positiv im Sinne des Konsumentenschutzes erfolgt.
  • Aber auch Schlichtungsstellen sieht Stöger als geeignetes Instrument, die Interessen der KonsumentInnen zu stärken. Hier sei ein niederschwelliger Zugang wichtig, meinte er, zumal deren durchschnittliche Verfahrensdauer bei 33 Tagen liege und es bei rund Zweidrittel der Fälle zu einer Einigung komme. Hinsichtlich Verbraucherinformation und Verbraucherbildung ist eine multimediale Ausstellung insbesondere für die Zielgruppe der Zwölf- bis Siebzehnjährigen geplant.

Was die rechtliche Implementierung von Verbands- und Sammelklagen sowie ein Vorgehen gegen überhöhte Inkassogebühren betrifft, so will Stöger beides – doch fehlt die politische Einigung mit dem Koalitionspartner ÖVP.

Angesprochen von Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) auf das Thema Bankomatgebühren, verwies der Minister auf den Gesetzesvorschlag, der seit Juni beim Koalitionspartner liege. Seine Meinung dazu ist, dass Tarife zwischen Bankomatanbietern und den Banken zu vereinbaren sind.

Link: Parlament

 

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