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Business, Recht

AK OÖ will 6. Urlaubswoche vor Gericht erzwingen

Linz. Die AK Oberösterreich fordert nicht nur politisch mehr Urlaub: Die Zusammenrechnung aller Vordienstzeiten soll vor Gericht eine sechste Urlaubswoche erzwingen. Als Hebel dient AK-Arbeitsrechtsexperte Klaus Mayr das EU-Recht.

Die Begründung der Arbeiterkammer

Einerseits sollen die ArbeitnehmerInnen immer später in Pension gehen, gleichzeitig verhindern die Arbeitgeberorganisationen, dass sich alle älteren Beschäftigten durch eine sechste Urlaubswoche nach 25 Arbeitsjahren entsprechend erholen können, zürnt die AK Oberösterreich – und sieht in der Anrechnung von maximal fünf Vordienstjahren einen Verstoß gegen EU-Recht.

„Jetzt vertreten wir den Betriebsrat eines oö. Unternehmens bei einer Klage, damit sämtliche Vordienstzeiten für die sechste Urlaubswoche zählen“, so AK-Präsident Johann Kalliauer: „Das wäre ein großer Erfolg!“

EU-Recht als Hebel

Der juristische Hebel für die Klage der AK seien Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, die im oö. Unternehmen tätig sind: Einige weisen unter Berücksichtigung ihrer Vordienstzeiten aus dem EU-Ausland eine Gesamtbeschäftigung von mehr als 25 Jahren auf. Das Unternehmen gewährt ihnen aber keine sechste Urlaubswoche, weil laut österreichischem Urlaubsgesetz nur fünf Vordienstjahre verpflichtend anzurechnen sind.

Die Strategie ist nun zweistufig: Erstens verstößt nach Überzeugung der AK diese Bestimmung des Urlaubsgesetzes gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer/-innen, wie sie der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV) regelt. Denn Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, die fast immer Berufserfahrung außerhalb Österreichs erworben haben, werden durch die beschränkte Anrechnung der Vordienstzeiten klar benachteiligt gegenüber Beschäftigten, die ihre Berufslaufbahn im oö. Unternehmen durchlaufen haben, lautet ihr Argument. Diese Benachteiligung verletze das Recht auf Freizügigkeit, auch wenn die beschränkte Anrechnung unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen erfolgt.

Weil das EU-Recht Vorrang hat, will die AK, die den Betriebsrat vertritt, die diskriminierende Bestimmung des Urlaubsgesetzes zu Fall bringen. Die entsprechende Klage wurde unlängst dem Arbeits- und Sozialgericht übermittelt. „Als Folge müssten sämtliche Vordienstzeiten im In- und Ausland für die sechste Urlaubswoche zusammengerechnet werden“, stellt AK-Präsident Kalliauer fest.

Gleichberechtigung muss in beide Richtungen gelten…

Zweitens würde ein Sieg aber auch für Inländer relevant werden, lautet Schritt zwei der Überlegung. „Im Sinne der Gleichbehandlung würde die Besserstellung dann aber nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten gelten, sondern für alle. Die generelle sechste Urlaubswoche nach 25 Jahren Beschäftigung wäre erkämpft“, meint Kalliauer.

Konkret wurde die Klage am Landesgericht Wels (Arbeits- und Sozialgericht) von Arbeitsrechtsexperte Klaus Mayr (Abt. für Sozialpolitik der AK OÖ) eingebracht.

Grundsätzlich rechnen die Arbeitnehmervertreter sich gute Chancen aus, vor Gericht damit erfolgreich zu sein. Der Gleichheitsgrundsatz müsse ja in beide Richtungen gelten. Freilich wird es wohl kaum bei einer Entscheidung in 1. Instanz bleiben: Dass das Verfahren bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen könnte, dafür fühlt man sich gewappnet.

Mayr war selbst früher bei der EU-Kommission (GD V) tätig und ist Lektor für Arbeitsrecht an der JKU Linz und WU Wien.

Link: AK OÖ

 

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