Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Finanz, Recht

EU-Rechnungshof kritisiert hohe Fehlerquote

Wien. Bei der Vergabe von EU-Mitteln kommt es nach einer Analyse des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) nach wie vor zu gravierenden Fehlern.

3,8 Prozent betrug die Fehlerquote bei der Verwendung der EU-Mittel laut Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofes, die Toleranzgrenze liegt bei zwei Prozent. Der Bericht wurde von Oskar Herics, dem Vertreter Österreichs im EuRH, im EU-Ausschuss des Bundesrats vorgestellt.

Wie werden Fehler berechnet

Bei der Ermittlung der Fehlerquote wird die Höhe der Mittel geschätzt, die teils entgegen den EU-Vorschriften verwendet wurden. Es handelt sich also nicht um Betrug oder Verschwendung. Als unzulänglich wurde in diesem Zusammenhang von Herics etwa die Leistungsberichterstattung bezeichnet, auch die Schaffung zusätzlicher Finanzinstrumente – zuletzt etwa den sogenannten Juncker-Plan – sieht er kritisch.

Finanzkorrekturen nötig

In Österreich selbst wirken sich Mängel im EU-Fördersystem auch negativ aus: So waren im Vorjahr Finanzkorrekturen in der Höhe von zehn Millionen Euro nötig, damit es zu keinen vorschriftswidrigen Ausgaben kam – dies betraf vor allem die Auszahlungen aus den Strukturfonds der EU, die Fehlerquote in Österreich lag von 2009 bis 2015 bei 53 Prozent (EU-Schnitt: 42 Prozent).

Weiters war die Landwirtschaft (Fehlerquote in dem Zeitraum: 33 Prozent) ein Sorgenkind, wenn es um die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Mittel ging.

Weitere  Fakten vom EU-Rechnungshof

  • Insgesamt erhielt Österreich im Vorjahr rund 1,5 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt, davon flossen rund 1,1 Milliarden in die Landwirtschaft, 0,26 Milliarden in den Kohäsionsbereich – auch in diesem mussten 2015 erstmals Finanzkorrekturen von mehr als 3 Prozent vorgenommen werden, das betraf vor allem den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
  • Die EU-Haushaltsausgaben beliefen sich im Vorjahr auf 145,9 Milliarden oder rund 285 Euro je Bürger. Diese Ausgaben entsprechen rund einem Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU und machen etwa zwei Prozent der gesamten öffentlichen Ausgaben der EU-Mitgliedstaaten aus. Der EU-Haushaltsplan wird jährlich vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet.

Der ERH prüft jährlich unter Verwendung von Stichproben die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts und gibt sein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Jahresrechnung und zur Einhaltung der Rechtsvorschriften bei Einnahmen- und Ausgabenvorgängen ab. Die Fehlerquote bei der Verwendung der EU-Mittel lag 2006 noch bei mehr als sieben Prozent, der Rückgang auf zuletzt knapp vier Prozent wird unter anderem auf die Arbeit des EuRH zurückgeführt.

Was der EuRH ist, darüber soll eine Filmproduktion der Institution Aufschluss geben (s. Anfang dieser Meldung).

Link: Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofes zu 2015

Link: Europäischer Rechnungshof

(rp)

Weitere Meldungen:

  1. „Mogelpackungen“ im Parlament: Wenig konkrete Pläne für Gesetz
  2. Flexible Kapitalgesellschaft: Buchpräsentation im Parlament
  3. Neue Haftungsregeln entschärfen umfallende Bäume
  4. Lohn- und Sozialdumping: Strafen kommen künftig wieder per Post