Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Finanz, Tipps

FMA warnt vor virtuellen Währungen

Wien. Mit Krypto-Währungen wie Bitcoin könnten betrügerische Schneeballsysteme aufgebaut werden, meint die Finanzmarktaufsicht.

Bitcoin und andere digitale Währungen sind derzeit in aller Munde. Doch sie können auch für Gaunereien verwendet werden. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat nun zu verstärkter Vorsicht im Umgang mit solchen virtuellen Währungen geraten. Es wird darauf hingewiesen, dass solche Angebote keiner Regulierung unterstehen, die Gefahr des Betrugs und der Untreue sei daher besonders groß, die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen schwierig oder gar unmöglich.

Mehr Anfragen zu Kryptowährungen

Der Hintergrund des Warnrufs der Hüter des Finanzmarktes: In letzter Zeit gab es gehäuft Anfragen zu Geschäftsmodellen oder Anlageprodukten, die auf den virtuellen Währungen aufbauen. Diese sind oft so gestaltet, dass sie unter keine Konzessionspflicht fallen und daher nicht beaufsichtigt werden. Ein Beispiel ist eine angebliche Veranlagung in Soft- oder Hardware, die ertragreich virtuelles Geld erschaffen kann; ebenso wird von Betrügern die ertragreiche Anhäufung von Kryptowährung versprochen, dazu müsste aber vorher Informations- und Schulungsmaterial erworben werden.

Schneebälle und Pyramiden

Oft sind diese angeblichen Ertragsmodelle nach dem Vorbild der sogenannten „Multilevel Marketing Plans“ (MMPs) aufgebaut, wie sie von Strukturvertrieben verwendet werden – bei diesen werden sowohl neue Kunden als auch neue Verkäufer akquiriert, wobei der Einzelne prozentuell an deren Umsätzen beteiligt sein soll. Doch genau dabei könnte es sich um ein betrügerisches „Schneeballsystem“ handelt: Dann werden etwaige Auszahlungen an frühe Einsteiger aus den Einzahlungen der Neueinsteiger geleistet, bis das System irgendwann mal zusammenbricht. Es kann sich auch um ein gesetzlich verbotenes Pyramidensystem handeln.

Die FMA weist aber darauf hin, dass die rechtliche Beurteilung, ob im Zusammenhang mit solchen Geschäftsmodellen eine Straftat vorliegt, nicht in ihre Zuständigkeit fällt, sondern in jene der Staatsanwaltschaft und der Strafgerichte. Werden aber entsprechende Fälle bekannt, wübitco9nrden diese mittels Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Links: Aktuelle Warnmeldungen zum Thema virtuelle Währungen:

Link: Erklärung von Bitcoin auf Wikipedia

Link: Artikel zu Kryptowährung in „Spektrum der Wissenschaft“

(rp)

Weitere Meldungen:

  1. Was die Krypto-Regulierung „MiCA“ der EU bringen könnte
  2. ETC Group startet MSCI-Krypto-Index-Produkt mit White & Case
  3. Performance der Pensionskassen 2022: Fast 10 Prozent Minus
  4. Acht FinTechs in der „Regulatory Sandbox“ der FMA