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Finanz, Personalia, Recht

Finanzdienstleister: Neue Mitglieder für Ehrenschiedsgericht

Wien. Helmut Paul Grosch und Hermann Mair überwachen nun die freiwilligen Standesregeln der Finanzdienstleister, Gerhard Windegger wird Fachverbandsanwalt.

Das Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister erhält neue Mitglieder: Der Oberösterreicher Helmut Paul Grosch und der Tiroler Hermann Mair folgen als Ehrenschiedsrichter Johann Massenbauer und Alfred Salzmann, die sich zurückziehen. Sowohl Grosch als auch Mair sind hauptberuflich als Gewerbliche Vermögensberater und Versicherungsmakler tätig.

Der Vermögensberater, Unternehmensberater und Versicherungsagent Gerhard Windegger folgt Friedrich Potolzky als Fachverbandsanwalt nach.

Das Ehrenschiedsgericht ist für die Wahrung der freiwilligen Standes- und Ausübungsregeln zuständig und wurde vor zwei Jahren vom Fachverband eingerichtet, um das für die jeweiligen Berufsgruppen beschlossene freiwillige Regelwerk bei Bedarf durchzusetzen. In einer ersten Erkenntnis vom Mai dieses Jahres wurde der Verstoß eines Beschuldigten mit dem unbefristeten Entzug der Privilegien der Standesregeln sanktioniert. Erkenntnisse und die dazugehörigen Begründungen sind anonymisiert online einzusehen.

Freiwillige Standesregeln

Die Mitglieder des Fachverbands Finanzdienstleister können sich den jeweiligen Standes- und Ausübungsregeln ihrer Berufsgruppe unterwerfen. Der Beitritt ist zwar freiwillig, aber gleichzeitig mit der Pflicht zur Einhaltung dieser Regeln verbunden. Derzeit haben folgende Berufsgruppen, die Möglichkeit, sich diesem Qualitätskriterium – das nicht zuletzt für die Öffentlichkeitsarbeit Verwendung findet – zu unterwerfen:

  • Gewerbliche Vermögensberater
  • Wertpapiervermittler
  • Pfandleiher
  • Betreiber von Crowdinvesting-Plattformen

Wer dies tut, hat die Berechtigung, das Gütezeichen des Fachverbands Finanzdienstleister zu führen. Unter den Trägern des Gütesiegels wird jährlich eine Publikumswahl durchgeführt, die Bewertung findet heuer erstmals online statt. Eine solche Bewertung ist noch bis 30. November möglich.

Link: Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister

Link: WKO

(rp)

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