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Steuer

TPA bringt Steuertipps für Sportler zum Jahresende

Wien. Auch Sportler können ihre Steuerbelastung für 2016 durch gezielte Maßnahmen und eine Prognoserechnung reduzieren, heißt es beim Beratungsunternehmen TPA. Wie immer gilt: Am 31. Dezember 2016 ist es zu spät.

Die meisten Sportler ermitteln ihren steuerpflichtigen Gewinn durch Einnahmen-Ausgabenrechnung. Dabei kommt es auf den Zahlungsfluss an. Das Datum der Rechnungsausstellung ist nicht entscheidend. Daher haben Einnahmen-Ausgabenrechner die Möglichkeit, die Höhe des Gewinns durch Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben zu steuern, so TPA: War 2016 ein sportlich und finanziell erfolgreiches Jahr, so sollten die noch offenen Leistungen – wenn möglich – auf 2017 verschoben werden.

Dazu verschickt der oder die Steuerpflichtige die Rechnung einfach erst am Jahresende, dann kommt die Zahlung erst Anfang des nächsten Jahres, so TPA.

Ausgaben noch heuer, Gewinne 2017

Weiters ist es möglich, die Ausgaben 2016 zu erhöhen, indem heuer noch Vorauszahlungen für Miete, Leasing, Versicherungen, Zinsen oder Beratungsleistungen im Jahr 2017 bezahlt werden. Für Investitionen ins Anlagevermögen, die noch heuer getätigt werden, kann immerhin die halbe Jahresabschreibung geltend gemacht werden.

Zu den weiteren Tipps des Beratungsunternehmens gehört auch, rechtzeitig vor Jahresende eine Prognoserechnung über die voraussichtliche Höhe des Gewinns zu erstellen: Wer 2016 einen hohen Gewinn hat, kann die errechnete Nachzahlung heuer noch an die SVA überweisen, so TPA Steuerberater Wolfgang Piribauer, der auch die übrigen Steuertipps für Sportler verfasst hat.

Link: TPA

 

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