Wien. Der VKI punktet vor dem Handelsgericht Wien gegen Online-Partnerbörse Parship.
Konkret weise Parship (die PE Digital GmbH) nicht ausreichend deutlich auf den Ablauf der Kündigungsfrist und dessen Folgen hin, entschied jetzt das HG Wien. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums.
E-Mail ist nicht genug
Im VKI freut man sich über das Urteil: „Wer einen grundsätzlich befristeten Vertrag abschließt, rechnet nicht mit einer automatischen Verlängerung. Der gesetzlich geforderte Hinweis darf daher nicht versteckt erfolgen“, so VKI-Spezialistin Laura Ruschitzka. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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