Wien. Ab Jänner 2017 drohen durch das Lohn- und Sozialdumping-Gesetz schwere Strafen in der Baubranche. Sie können auch den Bauherrn treffen.
Am 22. November 2016 luden die Baurechtsexperten Bernhard Kall und Monika Sturm zum Jour Fixe mit dem Thema „Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Gravierende Änderungen ab 1.1.2017“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.
Eingangs präsentierte Sturm die Struktur und den Anwendungsbereich des formal neuen Gesetzes, das am 1.1.2017 in Kraft treten wird. „Das Gesetz erfasst auch Personen aus EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz oder Drittstaaten, soweit diese zur Erbringung von Arbeitsleistungen nach Österreich entsandt oder als Arbeitskräfte überlassen werden.“
Weiters erläuterte sie die zahlreichen – teilweise neu geschaffenen – Ausnahmetatbestände und stellte die sich für den einzelnen Arbeitnehmer ergebenden Ansprüche dar.
Die neue Haftung
Im Anschluss ging Kall auf die Haftungsbestimmungen im Baubereich, insbesondere auch für private und gewerbliche Bauherrn sowie Generalunternehmer ein und präsentierte mögliche vertragliche und administrative Maßnahmen zur Haftungsvermeidung.
„Zur Absicherung der Lohnansprüche von grenzüberschreitend entsandten oder überlassenen Arbeitnehmern wurde die bereits teilweise bestehende Haftung massiv verschärft: Sowohl der Auftraggeber von Bauleistungen als auch unter bestimmten Voraussetzungen der Bauherr selbst haften ab 1.1.2017 als Bürge und Zahler für Ansprüche auf die konkrete Lohnzahlung.“, so Kall.
Er wies weiters auf die zahlreichen Pflichten des Auftraggebers hin. Zum Abschluss erläuterte Sturm noch die Neuerungen im Bereich der Strafbestimmungen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden.
Die Gäste bzw. Teilnehmer kamen von Bauherrn (zB ARWAG, BIG, Stadt Wien, SÜBA), bzw. Bauindustrie und Baunebengewerbe (zB Strabag, Bacon, Caliqua, Dürr, ENGIE, Held & Francke, Hereschwerke, Hitthaller & Trixl, Ortner, PKE Verkehrstechnik) sowie von Architektur- und Zivilingenieurbüros, heißt es weiter.
Link: Müller Partner