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Recht, Tipps

Tanken bleibt vormittags günstiger als am Nachmittag

Wien. Tankstellen sollen auch weiterhin nur einmal täglich – zu Highnoon – den Spritpreis erhöhen dürfen. Auch der amtliche Spritpreisrechner wird um drei Jahre verlängert.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner will den Spritpreisrechner und die Spritpreis-Verordnung um weitere drei Jahre verlängern. Die entsprechenden Verordnungen wurden vor kurzem in die öffentliche Begutachtung versandt. „Wir wollen damit die Preistransparenz sichern und Preisvergleiche für Autofahrer erleichtern. Damit zählt Österreich zu den Vorreitern in Europa“, so Mitterlehner.

Was geregelt ist

Auch die Europäische Kommission habe die heimischen Regelungen als positive Benchmark hervorgehoben. Konkret sehen sie so aus:

  • Tankstellen sollen die Spritpreise so wie bisher nur um zwölf Uhr mittags erhöhen dürfen, während Senkungen jederzeit und beliebig oft möglich sind. Vor Einführung dieser Regelung im Jahr 2009 hatte es viel Kritik an mehrmaligen, unvorhergesehen Preiserhöhungen gegeben.
  • Voraussetzung für den Online-Spritpreisrechner ist die verpflichtende Meldung der Preisveränderungen durch die Tankstellenbetreiber an die E-Control.

Die 12-Uhr-Regelung ist in der Standesregeln-Verordnung für Tankstellenbetreiber verankert, während der Spritpreisrechner in der Preistransparenz-Verordnung geregelt ist.

Link: Spritpreisrechner

 

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