30. November 2016 Business, Recht, Steuer, Werbung Zusammenschlussverfahren: auch die Zielgesellschaft ist Partei des Verfahrens Mag. Molly Kos, CMS Der OGH hat nunmehr erstmals ausgesprochen, dass in einem Zusammenschlussverfahren nach § 7 Abs 1 KartG nicht nur die Anmelderin, sondern auch die Zielgesellschaft Parteistellung im Verfahren hat und ihr demnach auch Akteneinsicht in den Akt der Bundeswettbewerbsbehörde zu gewähren ist. [mehr] (Werbung) Weitere Meldungen:Freshfields lud zur Vienna Ladies Lounge: Antworten auf KrisenzeitenWU holt Mila Lazarova für Organizations & Institutions90 % der Unternehmen sind von Krisen betroffenManagement by Sausage: WU beleuchtet 8 Führungsfehler