30. November 2016 Business, Recht, Steuer, Werbung Zusammenschlussverfahren: auch die Zielgesellschaft ist Partei des Verfahrens Mag. Molly Kos, CMS Der OGH hat nunmehr erstmals ausgesprochen, dass in einem Zusammenschlussverfahren nach § 7 Abs 1 KartG nicht nur die Anmelderin, sondern auch die Zielgesellschaft Parteistellung im Verfahren hat und ihr demnach auch Akteneinsicht in den Akt der Bundeswettbewerbsbehörde zu gewähren ist. [mehr] (Werbung) Weitere Meldungen:Software-Branche halbiert den Anteil der Chief Data OfficerDie Management-Tipps für 2024 von der WU Executive AcademyImpfstraßen-Pionierin wird WU Managerin des Jahres 2023Management Club feiert 50-jähriges Jubiläum mit langer Gästeliste