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Recht

Neue Kronzeugenregelung passiert den Justizausschuss

Wien. Die Verlängerung und Neugestaltung der mit Jahresende auslaufenden Kronzeugenregelung ist Kernstück eines Strafprozessrechts-Änderungsgesetzes, das jetzt vom Justizausschuss einstimmig beschlossen wurde: Es geht mindestens fünf Jahre weiter.

Die Novelle bringt überdies die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend den Rechtsbeistand sowie eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Diversion.

Lob für die Kronzeugen

Die Kronzeugenregelung sei grundsätzlich ein richtiges Instrument, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung, darüber waren sich die Abgeordneten laut Parlamentskorrespondenz einig. Die Tatsache, dass die Möglichkeit nur zwölf Mal angewendet wurde, habe aber den Verbesserungsbedarf der Regelung klar aufgezeigt, erklärte Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ).

Als Grund für die geringe Anwendung nannte er unter anderem eine zu große Rechtsunsicherheit. Es habe sich als wichtig erwiesen, im Vorfeld der Neuregelung eine Expertengruppe zu dieser Frage einzusetzen, betonte die Vorsitzende des Justizausschusses Michaela Steinacker (ÖVP). Ebenso positiv äußerten sich Philipp Schrangl (FPÖ), Albert Steinhauser (Grüne), Nikolaus Scherak (Neos) und Christoph Hagen (Team Stronach).

Grünen-Justizsprecher Steinhauser regte zudem an zu überprüfen, ob im Zusammenhang mit der Kronzeugenregelung nicht auch im zivilrechtlichen Bereich Änderungen notwendig sind, etwa in Bezug auf große Schadenersatzforderungen. Steinhauser hält auch die abermalige Befristung für nicht unbedingt erforderlich.

Der Inhalt

Grundgedanke bei der Kronzeugenregelung ist nach wie vor, dass der Aufklärungsbeitrag die Schwere der eigenen Tat übersteigen und der Kronzeuge von sich aus aktiv an die Staatsanwaltschaft herantreten muss. Gerade durch das ausdrückliche Abstellen des Gesetzgebers auf die Eigeninitiative des potenziellen Kronzeugen soll sichergestellt werden, dass die Regelung keine „Deals“ der Strafverfolgungsbehörden in Drucksituationen ermöglicht. Im Übrigen soll der potenzielle Kronzeuge schon in einem möglichst frühen Stadium des Verfahrens erfahren, ob seine Angaben für die Anerkennung des Kronzeugenstatus ausreichen.

  • Neu ist nun das Recht des Kronzeugen, gegen seine Ablehnung Beschwerde einzubringen.
  • Der Status als Kronzeuge kann überdies auch noch während der Hauptverhandlung beantragt werden.
  • Vor Ablauf der fünfjährigen Befristung soll die neue Kronzeugenregelung evaluiert werden.

Neues zum Rechtsbeistand

Die Novelle setzt aber auch die EU-Richtlinie betreffend den Rechtsbeistand in die österreichische Rechtsordnung um.

  • Klargestellt wird damit, dass Beschuldigte die Möglichkeit haben, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu verständigen, beizuziehen oder zu bevollmächtigen.
  • Ausdrücklich geregelt ist zudem die Teilnahme eines Verteidigers auch bei der Vernehmung zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft.
  • Änderungen bringt die Vorlage auch bei der Diversion, die nun im Erwachsenenstrafrecht unter bestimmten Umständen auch bei Todesfolge zulässig sein soll. Justizminister Wolfgang Brandstetter stellte klar, dass die Diversion keinesfalls bei Vorsatzdelikten vorgesehen ist.

Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der technische Details enthält und das Inkrafttreten mit 1. Jänner 2017 festlegt, einstimmig angenommen, heißt es weiter.

Link: Parlament

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