
Wien. Die Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht war eines der – umstrittensten – Herzstücke der Steuerreform 2016: Fast alle Unternehmen sind betroffen, viele kommen den Anforderungen immer noch nicht nach. Bis heute geistern viele (falsche) Informationen durch die Medien, heißt es beim Verlag Manz.
Was wirklich bereits gilt und was noch im Jahr 2017 umzusetzen ist, soll das neue Praxishandbuch zusammenfassen. Enthalten sind u.a. mehr als 60 Praxisbeispiele. Die Themen laut Verlag:
- Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht: Was muss aufgezeichnet werden? Wann beginnt/endet sie? Wie muss der Beleg aussehen?
- Ausnahmeregelungen, Erleichterungen
- Organisatorische und technische Details
- Was tun bei einer Behördenkontrolle?
- Folgen der Nichterfüllung der Verpflichtungen
Die Autoren
Mag. Alfred Hacker ist Leiter der Abteilung IV/2 im BMF und der für die Regelungen zur Registrierkassa verantwortliche Legist. Michael Engelbert, MMag. Maria Gold-Tajalli und Mag. Peter Höbart sind Mitarbeiter in derselben Abteilung.
Link: Manz