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Recht, Steuer, Tipps

2017 bringt Neuerungen bei Steuern, Registrierkassen

Wien. Das neue Jahr bringt Änderungen bei Sonderausgaben wie Versicherungszeiten und Spenden: Sie sollen automatisch vom Fiskus erfasst werden.

Spenden, Kirchenbeiträge und Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten werden im Rahmen der Veranlagung automatisch berücksichtigt, so das staatliche Info-Portal help.gv.at: Die betreffenden Daten sollen automatisch zwischen der Organisation, an die gespendet bzw. gezahlt wird, und dem Fiskus ausgetauscht werden.

Doch die Erleichterungen beim Ausfüllen der Steuererklärung werden noch etwas auf sich warten lassen, da die Erfassung erst für Zahlungen ab dem Jahr 2017 gelten. Auch kann die automatische Berücksichtigung als Sonderausgabe nur dann erfolgen, wenn der Steuerpflichtige der Organisation seinen vollen Namen und das Geburtsdatum bekanntgibt. Wer den Datenaustausch übrigens nicht will, kann ihn untersagen.

Die Registrierkassen werden schärfer

Der 1. April 2017 ist dann ein wichtiger Stichtag für die Registrierkassenpflicht: Ab April ist eine Sicherheitseinrichtung, die vor Manipulation der gespeicherten Daten schützt, bei den Registrierkassen Pflicht. Dass es einen solchen Manipulationsschutz gibt, zeigt ein QR-Code auf dem Beleg an: Er enthält die individuelle Signatur des jeweiligen Unternehmens.

Gleichzeitig verkettet die Signatur die Barumsätze der betreffenden Kasse in chronologischer Reihenfolge. Wer sozusagen nachträglich „registriert“, fliegt auf.

Link: help.gv.at

 

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