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Bildung & Uni, Recht

Am Bau: Vor Klagen zittern, auf die ÖNORM hoffen?

Wien. Gebäudeeigentümer treffen diverse Schadenersatzpflichten. Die aktuelle immolex-Ausgabe widmet sich dem Thema.

Zu den behandelten Themen gehört laut Verlag:

  • Als Besitzer eines Bauwerks ist man haftbar, wenn in Folge der mangelhaften Beschaffenheit des Bauwerks ein Schaden entsteht und man nicht beweisen kann, dass man alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Die ÖNORM B 1300 stellt eine praxisorientierte Empfehlung zur Wahrnehmung der Objektsicherheit in Wohngebäuden dar. Ist der Gebäudeeigentümer bei Einhaltung der ÖNORM 1300 von allen Schadenersatzpflichten entlastet?
  • Der Hausbesitzer ist als Auftraggeber von Bauleistungen haftbar. Das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) sieht eine besondere Haftung des Auftraggebers bei Bauarbeiten für nichtbezahltes Entgelt von Arbeitnehmern des Auftragnehmers vor.

Link: immolex (12/2016)

 

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