Wien. Ab 19. 12. 2016 wechselt die UniCredit-Tochter Bank Austria von der Einlagensicherung der Sparkassen zur jener der Banken & Bankiers.
Dies werde keinerlei Auswirkungen für Kunden bzw. Einleger der Bank Austria haben, wie es weiter heißt: Als österreichische Bank gelten weiter unverändert alle österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG)
Konkret wechselt die Bank Austria von der Sparkassen Haftungs AG zur Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. Die Anspruchsvoraussetzungen und die Sicherungshöhe der gesetzlichen Einlagensicherung sind gesetzlich festgelegt und bei allen österreichischen Sicherungseinrichtungen identisch.
Die Einlagensicherung gilt für natürliche sowie nicht-natürliche Personen für Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Einleger und pro Bank. In besonderen Fällen sind Einlagen auch bis zu einer Höhe von 500.000 Euro gesichert. Die Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, wie z.B. der Sicherungshöchstbetrag, bleiben also von dem Wechsel unberührt, so die Bank Austria.
Abschied von den Sparkassen
Die bisherige Zugehörigkeit der Bank Austria zu der Sparkassen Haftungs AG ergab sich historisch aus der Zugehörigkeit der früheren „Zentralsparkasse“ (Z) – eines der Vorläuferinstitute der heutigen Bank Austria – zu dieser Sicherungseinrichtung. Die Bank Austria ist auch schon bisher ordentliches Mitglied des Verbandes der Banken und Bankiers.
Link: Bank Austria