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Business, Recht

Best- statt Billigstbieter: Asfinag als Eisbrecher

Wien. Die staatliche Autobahnfirma Asfinag führt ab 2017 neuie Qualitätskriterien bei der Auftragsvergabe ein: Wer etwas teurer ist, dafür aber mehr ältere Arbeitnehmer sowie Lehrlinge beschäftigt und eine umweltfreundliche Bauweise vorweisen kann, hat damit trotzdem bessere Chancen auf den Zuschlag. Die Gewerkschaft applaudiert.

Mit einem jährlichen Investitionsvolumen von einer Milliarde Euro ist die Asfinag einer der größten öffentlichen Auftraggeber und hat große Bedeutung für die Bauwirtschaft. Nach einer Reihe von entsprechenden Testprojekten wendet die Asfinag seit September 2015 bei allen Bauausschreibungen über einer Million Euro das Bestbieterprinzip an. Nun will sie die bestehenden 18 Qualitätskriterien mit 1. Jänner 2017 auf 31 aufstocken. Unternehmen, die ältere Personen und Lehrlinge beschäftigen oder auf eine besonders umweltfreundliche Bauweise setzen, erhalten ein Plus.

Wie es funktioniert

  • Unternehmen können durch Einsetzen der Qualitätskriterien zu einem höheren Preis anbieten.
  • Spezielle Subunternehmer-Bestimmungen verhindern die Bildung von Sub-Sub-Sub-Ketten.
  • Kernleistungen (sogenannte „kritische Leistungen“) müssen Unternehmen selbst erbringen.

Das alles bringe mehr Qualität und rechne sich längerfristig wirtschaftlich. Jörg Leichtfried, Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie: „Die Asfinag  nimmt beim Bestbieterprinzip eine Vorreiterrolle ein. Von unseren fairen Vergaben profitieren alle Beteiligten. Dadurch stärken wir die heimische Wirtschaft: rund 90 Prozent der Aufträge gehen an Betriebe in Österreich.“

Bisher lag der Fokus der Qualitätskriterien auf Bauqualität. Künftig haben bei unseren Vergaben auch Unternehmen ein Plus, wenn sie ältere Personen und Lehrlinge beschäftigen oder auf eine besonders umweltfreundliche Bauweise setzen, so Asfinag-Vorstand Alois Schedl.

Dabei werden auch die Vorschläge der Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze“ übernommen, lobt Josef Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz im ÖGB und Sprecher der Initiative: „Offen ist die Asfinag auch für eine neue Ausrichtung bei Eignungskriterien von Anbietern in Verbindung mit Wirtschaftlichkeitsnachweisen. Konkret: Welche Firmen sind in Zukunft bei Ausschreibungen überhaupt geeignet, ein Angebot abgeben zu dürfen? Welche sind in der Lage, die Kernleistungen bzw. kritische Leistungen mit Eigenpersonal abzuwickeln?“

Was konkret vorgeschrieben sein wird

Neue Qualitäts-Kriterien sind ab 1. 1. 2017 u.a.:

  • Beschäftigung Älterer (über 50)
  • Beschäftigung von Lehrlingen
  • Weniger Umweltbelastung durch Reduktion von Transportkilometern
  • Einsatz moderner, schadstoffarmer Baufahrzeuge
  • CO2-Neutralität bei Stahlherstellung
  • Verkürzung der Bauzeit mittels Zwei-Schicht-Modell (wer dieses anbietet, kann künftig auch zu einem höheren Preis anbieten)
  • Das Gesetz sieht weiters vor, dass Auftraggeber bei Projekten so genannte „kritische Leistungen“ – also zentrale Arbeiten im Infrastruktur-Projekt – definieren können. Bei der Asfinag ist das verpflichtend: Zwischen 20 und 50 Prozent des Auftrags muss der Auftragnehmer gemäß Vorgabe des Bauherrn Asfinag selbst erbringen und darf sie bei Projekten nicht an beliebige Sub-Sub-Firmen übertragen.

Link: Asfinag

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