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Recht

Gesetzespaket zu Waffenbesitz, Partnerschaften und mehr

Wien. Der Nationalrat hat Änderungen im Waffengesetz beschlossen. Auch bei eingetragenen Partnerschaften u.a. bringt ein umfangreiches Gesetzespaket Neues.

Der Erwerb einer Waffe durch Flüchtlinge und Zuwanderer wird eingeschränkt. Künftig dürfen in Österreich lebende AusländerInnen erst dann eine Waffe kaufen bzw. besitzen, wenn sie über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Eine entsprechende Novelle zum Waffengesetz wurde jetzt auf Empfehlung des Innenausschusses vom Nationalrat beschlossen. Auch für Asylwerber wird demnach ab März 2017 ein explizites Waffenverbot gelten.

PolizistInnen können hingegen künftig ohne weitere Prüfung auch privat Waffen mit einem Kaliber bis zu 9 mm führen, sie erhalten einen entsprechenden Rechtsanspruch auf einen Waffenpass, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die Neuerungen

Eingebettet ist die Novelle zum Waffengesetz in ein umfangreiches Gesetzespaket, das auch Neuerungen in zahlreichen anderen Bereichen bringt. So werden eingetragene Partnerschaften künftig wie Ehen am Standesamt geschlossen, die PartnerInnen dürfen einen gemeinsamen „Familiennamen“ tragen. Eltern erhalten die Möglichkeit, Fehlgeburten unter 500 Gramm Körpergewicht, so genannte „Sternenkinder“, in das Personenstandsregister eintragen zu lassen. Um verdeckte Ermittlungen im „Darknet“ zu erleichtern, ist ein höherer Strafrahmen für illegale Waffenverkäufe vorgesehen.

Weitere Änderungen betreffen Erleichterungen für Tourismusbetriebe bei der Registrierung von Reisegruppen und andere Änderungen im Meldegesetz zur Verbesserung der Datenqualität des Zentralen Melderegisters, die Einführung einer Bewilligungspflicht für den Besitz von Schießmitteln auch in geringen Mengen, die Verwendung von Schalldämpfern durch Berufsjäger und Förster sowie bürokratische Vereinfachungen für traditionelle Schützenvereine. Außerdem soll durch eine Änderung des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes die Attraktivität gemeinnütziger Stiftungen erhöht werden.

Link: Parlament

 

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