Wien. Ohne Bankkonto geht es nicht mehr: Von Gehaltsempfang bis Smartphone-Einsatz ist es heute fast unverzichtbar. Das neue Verbraucherzahlungskontogesetz gibt erstmals jedem das Recht auf ein Konto und setzt noch weitere EU-Vorgaben wie etwa transparente Kosten um. Ein neuer Kommentar widmet sich dem Thema.
Der neue Kurzkommentar analysiert das Sondergesetz für Verbraucher, das vor kurzem in Kraft getreten ist, und widmet sich dabei laut Verlag Manz insbesondere folgenden Themen:
- Anspruch jedermanns auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen („Basiskonto“)
- Transparenz aller Kosten im Zusammenhang mit einem Zahlungskonto
- Wechsel zu anderen Zahlungsdienstleistern
Eingegangen werde auf sämtliche Informationspflichten und Strafbestimmungen, sowie Bezug habende Verordnungen und die dem Gesetz zugrundeliegende EU-Richtlinie. Verfasser Univ.-Prof. Dr. Arthur Weilinger ist Leiter des Instituts für Recht der Wirtschaft an der Universität Wien.
Link: Manz