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Recht

Rechtsanwälte und Notare: Mehr Vorsicht bei Politikern

Wien. Das neue Berufsrechts-Änderungsgesetz setzt die 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU um und bringt Neuerungen für Rechtsanwälte und Notare, die von der Vertretung bei längerer Verhinderung bis hin zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten reichen. Aber vor allem heißt es für die Rechtsberufe künftig bei der Beratung von Politikern mehr aufpassen.

Nach kontroversieller Debatte über die erhöhten Sorgfaltspflichten erteilte der Nationalrat schließlich seine Zustimmung, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie umstritten

Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2016 setzt die 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU um und beinhaltet vielfältige Anpassungen für Rechtsanwälte und Notare. Bislang hatten Anwälte besondere Sorgfaltspflichten gegenüber politisch exponierten Personen, wenn diese im Ausland ansässig waren. Diese verstärkten Sorgfaltspflichten sind künftig auch bei inländischen politisch exponierten Personen anzuwenden.

Johannes Jarolim (SPÖ) wies auf das Spannungsverhältnis hin, in das Anwälte und Notare dadurch gedrängt würden. Diese müssten nun als „Spione“ agieren, das sei wenig förderlich für das Verhältnis gegenüber KlientInnen, meinte Philipp Schrangl (FPÖ). Die Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie schaffe aber mehr Rechtssicherheit, entgegnete Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ).

Die ÖVP setzte sich im Rahmen der Nationalratsdebatte für eine Konkretisierung der von der Sorgfaltspflicht betroffenen Personen ein. Abgeordnete des Nationalrats und des Bundesrats unterliegen künftig dem verstärkten Schutz, nicht hingegen Landtagsabgeordnete. Damit wird die Zahl an Personen, die verstärkten Sorgfaltspflichten unterliegen, begrenzt, auch um die Ressourcen der Kreditinstitute zu berücksichtigen, erklärte Georg Vetter (ÖVP) entsprechend einem ÖVP-SPÖ-Abänderungsantrag.

Albert Steinhauser (Grüne) sah sich aufgrund der kurzfristigen inhaltlichen Änderung nicht in der Lage zuzustimmen, die Landtage von der Regelung auszunehmen sei für ihn nicht konsequent. In die gleiche Kerbe schlugen auch die Neos.

Was sonst noch neu ist

  • Das Gesetz baut außerdem weiters die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten von NotariatskandidatInnen aus und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwaltskandidatinnen künftig während des Mutterschutzes von den Beiträgen (Umlage) befreit werden können.
  • Weiters wird beim Ruhen oder Erlöschen der Berechtigung zur Ausübung des Anwaltsberufs eine andere Form der Stellvertretung gewählt. Anstatt der bisher vorgesehenen mittlerweiligen Stellvertretung kommen nun die Institute des mittlerweiligen Substituten und des Kammerkommissärs zum Einsatz. Diesem Organ der Rechtsanwaltskammer kommt ein gesetzlich geregeltes Aufgabenfeld zu, begrüßte Johannes Jarolim (SPÖ).
  • Neuerungen gibt es auch für Sachverständige und Gerichtsdolmetscher. Diese beiden Gruppen erhalten nun die Möglichkeit einer bis zu zwölfmonatigen Ruhendstellung ihres Berufes.

Neue Offenlegungspflichten für Großunternehmen

Gespalten waren die Meinungen zum Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie betreffend die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen in die österreichische Rechtsordnung umgesetzt.

Betroffen von den Bestimmungen sind große börsennotierte Unternehmen von öffentlichem Interesse. Durch die Präzisierung der Offenlegungspflichten soll nun die Transparenz und damit das Vertrauen von Investoren und Verbrauchern erhöht werden.

Von der Regelung sind 125 große Unternehmen betroffen, indirekt ist die Zahl weitaus größter, da beispielsweise Zulieferunternehmen Informationen liefern müssen. Neben Angaben über Umwelt- und Sozialmaßnahmen, Personaldaten und Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte, müssen die Unternehmen nun auch Schritte zur Bekämpfung der Korruption offenlegen.

Valorisierung der Mindestversicherungssumme für Kraftfahrzeuge

Einhellige Zustimmung gab der Nationalrat zum Mindestversicherungssummen-Valorisierungsgesetz. Damit werden die für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung relevanten Mindestversicherungssummen erhöht. Man folgt damit einer von der Europäischen Union vorgegebenen Valorisierungsregel.

Die Relationen der Beträge werden jedenfalls beibehalten, gleichzeitig sollen die damit in Zusammenhang stehenden Haftungshöchstbeträge angehoben werden. Als Folge dürften allerdings die Versicherungsbeiträge steigen.

Das Team Stronach setzte sich für Gebrauchtwagenfahrer ein.: In einem Entschließungsantrag forderte Leopold Steinbichler, als Grundlage für die Berechnung der Prämie von Kaskoversicherung den Zeitwert anstelle des Neuwagenpreises heranzuziehen. Zudem sei nicht verständlich, warum die Prämienhöhe vom Neuwert berechnet wird, im Schadensfall jedoch nur der Zeitwert ersetzt wird. In Deutschland ist die Zeitwertkaskoversicherung bereits gängige Praxis, meinte er. Trotz Zustimmung der Grünen und der FPÖ blieb der Antrag erfolglos.

Link: Parlament

 

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