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Personalia, Recht

Werner Suppan wird VfGH-Mitglied ohne Hearing

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Wien. Rechtsanwalt Werner Suppan wird Irmgard Griss Anfang kommenden Jahres als Ersatzmitglied im Verfassungsgerichtshof nachfolgen – ohne Hearing, wie die Opposition kritisiert. Dabei haben sich auch OGH-Richter und Uni-Professoren beworben.

Das hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor Jahreswechsel beschlossen. Ein auf Suppan lautender Wahlvorschlag wurde mit 43 gegen 8 Stimmen angenommen. Die Opposition zog die Qualifikation Suppans nicht in Zweifel, sie kritisierte aber die intransparente Vorgangsweise im Vorfeld der Wahl, so die Parlamentskorrespondenz.

Mehrere Kandidaten

Insgesamt hat es für die zur Wahl stehende Funktion eines VfGH-Ersatzmitglieds sieben gültige Bewerbungen gegeben, eine Frau war nicht darunter. Suppan sei ein sehr versierter und fähiger Kandidat, begründete der Vorarlberger ÖVP-Bundesrat Edgar Mayer den von seiner Fraktion eingebrachten Wahlvorschlag. Er habe als Rechtsanwalt außerdem sehr häufig mit dem Verfassungsgerichtshof zu tun gehabt.

Nach Meinung des Wiener SPÖ-Bundesrats Reinhard Todt spricht für Suppan, dass Persönlichkeitsschutz und Medienrecht zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören. Alle BewerberInnen hätten aber höchste Qualifikationen gehabt, unterstrich er.

Seitens der Grünen bedauerte die Wiener Bundesrätin Ewa Dziedzic, dass der Bundesrat kein Hearing abgehalten hat. Sie wolle die Eignung Suppans nicht in Abrede stellen, sagte sie, es hätten sich aber auch zwei OGH-Richter und zwei Universitätsprofessoren beworben. Ein Hearing hätte die Wahl erleichtert. Dem schloss sich auch der oberösterreichische FPÖ-Bundesrat Michael Raml an. Seine Fraktion haben nichts gegen Suppan, sagte er, man hätte aber ein ordentliches Verfahren durchführen sollen.

Bundesrat Mayer hielt der Kritik entgegen, dass ein Hearing im Bundesrat bisher nur bei VfGH-Mitgliedern, nicht aber bei Ersatzmitgliedern üblich war. Zudem wäre die Zeit knapp geworden. Für die Zukunft signalisierten er und Todt aber Entgegenkommen gegenüber dem Anliegen der Opposition.

Das Ticket zum Höchstgericht

Notwendig wurde die Wahl eines VfGH-Ersatzmitglieds, weil die ehemalige OGH-Präsidentin und Bundespräsidentschaftskandidatin Irmgard Griss heuer die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht hat. Grundsätzlich sind Ersatzmitglieder nicht an den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs beteiligt, sie werden aber einberufen, wenn eines der Mitglieder, etwa aus Krankheits- oder Befangenheitsgründen, verhindert ist.

Laut Bundesverfassung hat der Bundesrat ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs. Drei weitere Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder werden vom Nationalrat, die übrigen sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder sowie der VfGH-Präsident und der Vizepräsident von der Bundesregierung nominiert. Formal ernannt werden die HöchstrichterInnen vom Bundespräsidenten.

Link: Parlament

Link: VfGH

 

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