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Recht, Tipps

2017 bringt Neues bei Erbrecht und Patenten

Wien. Die Erbrechtsreform und die Vereinheitlichung des Patentschutzes mit einheitlichem Patentgericht sind einige der Neuerungen ab 1. Jänner 2017. So kommt ein Erbrecht für nicht eingetragene Partner, ein Vermächtnis für pflegende Angehörige, der Verlust des Erbrechts für Geschiedene und mehr.

So werden künftig Pflegeleistungen beim Erbanspruch berücksichtigt, erinnert help.gv.at: Nahen Angehörigen des Verstorbenen steht ein gesetzliches Pflegevermächtnis zu, wenn sie ihn oder sie gepflegt haben. Dafür gibt es allerdings einige Voraussetzungen:

  • die Pflege der Verstorbenen/des Verstorbenen muss in den letzten drei Jahren vor dem Tod mindestens sechs Monate − in der Regel durchschnittlich mehr als 20 Stunden im Monat − erbracht worden sein.
  • Die Pflegeleistung muss unentgeltlich erbracht worden sein.
  • Je nach Art, Dauer und Umfang der Pflegeleistung ist die Zuwendung unterschiedlich hoch.

Lebensgefährten, die nicht eingetragene Partner sind, haben künftig in bestimmten Fällen einen Anspruch auf das Erbe. Zu den Voraussetzungen gehört, dass es keine Angehörigen gibt und die Partnerschaft davor mindestens drei Jahre aufrecht war.

Geschiedene Eheleute verlieren ihren Erbenanspruch: Wird eine Ehe geschieden, gilt ein zu deren Gunsten verfasstes Testament als aufgehoben. Frühere Partner können aber immer noch z.B. zu Lebzeiten beschenkt werden, rät help.gv.at.

Pflichtteil nicht mehr für Eltern und Geschwister. Bisher hatten auch die Eltern und Geschwister eines kinderlos Verstorbenen Anrecht auf einen Pflichtteil (Anteil vom Erbe); das fällt jetzt weg: Pflichtteilsberechtigt sind im Wesentlichen noch Ehegatten oder eingetragene Partner, Kinder und Enkel.

Weitere Neuerungen sind u.a.:

  • Der Pflichtteil kann auf die Hälfte reduziert werden, wenn fehlender Kontakt zum Erben über einen längeren Zeitraum (20 Jahre) bestanden hat.
  • Es gibt mehr Gründe, bei denen Fehlverhalten Erbunwürdigkeit herbeiführt, z.B. schwere Straftaten gegen nahe Angehörige. Dafür entfällt der Enterbungsgrund „anstößige Lebensart“.
  • Ein Erbschaftsanteil oder ein Pflichtteil kann jetzt wenn nötig gestundet (d.h. zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt werden).
  • Schenkungen zu Lebzeiten reduzieren den Pflichtteil. Dafür wird jetzt der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung herangezogen und an die Inflation angepasst.
  • Bei Testamenten gibt es neue Maßnahmen zur Fälschungssicherheit.

Das neue Patentgericht

Die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes und eines einheitlichen Patentgerichts soll die Rahmenbedingungen im Innovationsbereich stark verändern. Das Patentamt sei damit verstärkt für die Information und Beratung für österreichische Unternehmen sowie Wissenschafts- und Forschungsinstitutionen zuständig; Doppelgleisigkeiten in der Administration sollen wegfallen.

Link: help.gv.at (Dokumente und Recht)

 

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