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Recht, Tipps

Zu Silvester sind jetzt stärkere Raketenbatterien erlaubt

Wien. Neu zu Silvester 2016 ist, dass der Einsatz von viel größeren Verbundfeuerwerken erlaubt ist: War bis zum Vorjahr für ungeschulte Hobby-Pyrotechniker der Kauf von Feuerwerksbatterien mit maximal 500 g explosiver Masse limitiert, dürfen sie heuer solche bis zu 2 kg zünden, so Austrian Standards. 

Ein Verbundfeuerwerk ist eine Kombination mehrerer Feuerwerke – z.B. mehrere miteinander verbundene Feuerwerk-Batterien – nach dem Motto: Einmal anzünden, mehrfach abschießen.

Mehr Masse bedeutet nach den neuen Regeln nicht nur längere Explosionsdauer (3 – 4 Minuten statt max. 40 Sekunden bei 500 g), sondern erfordert auch erhöhte Sorgfalt beim Zünden des Feuerwerks, warnt Helmut Szagmeister, Pyrotechnikhändler und Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Zivile Sprengmittel und Pyrotechnik“ bei Austrian Standards.

„Man darf nie vergessen, dass es sich beim Einsatz von Silvesterraketen um sensible Sprengstoffe handelt. Dementsprechend sorgfältig sollte man dabei auch vorgehen“, so Szagmeister.

Empfohlen wird kurz gefasst:

  • Einkauf nur bei offiziellen Verkaufsstellen und im Fachhandel
  • Gebrauchsanweisung lesen
  • Anweisungen genau befolgen
  • Örtliche Regeln für Feuerwerk einhalten

Der Blick auf den Aufkleber

Grundsätzlich definiert laut Austrian Standards (das Institut lebt von den Normen, die es erarbeiten hilft) eine neu überarbeitete ÖNORM die Mindeststandards für pyrotechnische Gegenstände. Ein Expertengremium im Europäischen Komitee für Normung CEN arbeite laufend an der Weiterentwicklung von Regelwerken, die das Verletzungsrisiko für Pyrotechnik-Liebhaber minimieren sollen.

Dabei wurden Teile von bereits gültigen Standards für pyrotechnische Gegenstände überarbeitet und 2016 neu veröffentlicht. Konkret handelt es sich um die ÖNORM EN 15947, mit der unter österreichischer Beteiligung ein einheitlicher europäischer Standard geschaffen wurde, der die unterschiedlichsten Arten von Feuerwerkskörpern nach Grad der Gefährdung kategorisiert, Prüfverfahren festlegt und somit einheitliche Grundlagen für Verkauf und Anwendung liefert.

Viele private Feuerwerker

Jeder vierte Österreicher lässt es zu Silvester kräftig krachen: Raketen, Böller und andere Feuerwerkskörper bescheren dem Fachhandel alljährlich einen Umsatz von mehr als zehn Millionen Euro. Ein strengeres Pyrotechnikgesetz, das seit 2010 in Kraft ist, verbietet in Österreich nicht nur den Verkauf, sondern ab 2017 auch die Verwendung von Blitzknallsätzen, die Aluminiumpulver (statt des erlaubten Schwarzpulvers) enthalten. Davon betroffen sind auch die beliebten „Piraten“ vulgo Schweizerkracher der älteren Generationen.

Konkret bedeute das für die KonsumentInnen: Finger weg von „älteren Krachern“, die von früheren  Silvesterfeiern übriggeblieben sind oder die bei nicht autorisierten Händlern gekauft wurden, so Austrian Standards: Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft oder verwendet werden, können von der Polizei beschlagnahmt werden.

Kennzeichnung legaler Produkte

Wer beim Kauf von Feuerwerkskörpern sichergehen will, dass das erstandene Produkt gesetzeskonform und auf Sicherheitsstandards geprüft ist, soll auf die CE-Kennzeichnung des Produkts achten, wird empfohlen:

  • Feuerwerkskörper, die seit Jänner 2010 erhältlich sind oder neu auf den Markt kommen, mussten bereits in den vergangenen Jahren das CE-Kennzeichen aufweisen.
  • Ab Juli 2017 ist das CE-Kennzeichen für alle pyrotechnischen Produkte verpflichtend.

„Dieses Zeichen ist das verlässliche Merkmal dafür, dass ein Produkt allen gesetzlichen Anforderungen entspricht und auf Herz und Nieren geprüft wurde“, erklärt Dagmar Schermann, zuständige Komitee-Managerin von Austrian Standards.

Als tragende Säule für die Sicherheitskriterien, die pyrotechnische Gegenstände erfüllen müssen, fungiere die ÖNORM EN 15947.

„Jedes Jahr gibt es leider immer wieder Verletzte durch fahrlässige, unsachgemäße Handhabung von Raketen und Böllern. Speziell der Kauf von illegalen pyrotechnischen Gegenständen bei nicht autorisierten Händlern birgt ein enormes Sicherheitsrisiko“, warnt Pyrotechnikhändler Szagmeister: „Bei diesen illegal verkauften Artikeln weiß man nie, woher sie kommen und was wirklich drin ist. Ein falsches Sprengpulvergemisch oder zu kurze Raketen-Leitstäbe können fatale Folgen haben. Deswegen sollte man Feuerwerkskörper nur bei offiziellen Verkaufsstellen und im Fachhandel erwerben und sich immer ganz genau an die Gebrauchsanweisungen halten“, so sein Appell.

Was die CE-Kennzeichnung anzeigt

Erkennen könne man legale, geprüfte pyrotechnische Artikel an der CE-Kennzeichnung, die an der Verpackung gut sichtbar (mind. 5 mm große Schriftzeichen) angebracht sein muss:

  • Neben einer vierstelligen Zahlenkombination sollten auch Name und Adresse des Herstellers, Typ und Gefahrenkategorie des Geräts (F1 – F4) angeführt werden.
  • Die vierstellige Kennzahl bezeichnet die Prüfstelle, die das Produkt zugelassen hat. Die Prüfstelle vergibt dann noch zusätzlich eine eigene Registrierungsnummer, die ebenfalls am Produkt vermerkt wird.
  • Jeder pyrotechnische Gegenstand, den ein Hersteller, Importeur oder Händler auf den europäischen Markt bringen will, muss in einer „benannten“ Prüfstelle der EU – sogenannte Notified Bodies – einem Kontrollverfahren unterzogen werden. In mehreren Modulen werden dort u. a. die korrekte chemische Zusammensetzung sowie technische Parameter, wie z. B. Brenndauer der Zündschnur, Standfestigkeit, Steighöhe (je nach Produkt unterschiedlich, jedoch mindestens 30 Meter) sowie Kälte-, Hitze- und Erschütterungstests durchgeführt.

EU-weit harmonisierte Kategorien

Um die Gefahren abschätzen zu können, legt EN 14035 auch das entsprechende Ordnungssystem fest: So werden beispielsweise Artikel, die gar keine oder nur eine geringe Gefahr darstellen, in den Kategorien F1 und F2 gelistet. Artikel der Kategorien 3 und 4 gehören ausschließlich in die Hände befugter Personen.

Link: Austrian Standards

 

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