Wien. Steuertipps zum Jahresende 2016 haben Monika Seywald und Gottfried Sulz zusammengestellt, Steuerberater und Partner bei TPA. Am 31. 12. ist es zwar wie immer zu spät, aber bis dahin geht noch was.
Im Folgenden eine Kurzfassung der aktuellen TPA-Steuertipps für Unternehmer; zahlreiche weitere Ratschläge für Arbeitnehmer u.a. finden sich auf der TPA-Website.
Wahlfreiheit zwischen Gewinnausschüttung und Einlagenrückzahlung
Infolge Änderung durch das AbgÄG 2015 besteht wieder das Wahlrecht zwischen Einlagenrückzahlung und KESt-pflichtiger Gewinnausschüttung. Voraussetzung für eine KESt-freie Einlagenrückzahlung ist ein Guthaben auf dem entsprechenden Einlagen-Evidenz-Subkonto.
Voraussetzung für eine Gewinnausschüttung ist eine positive Innenfinanzierung, außer es gibt kein Guthaben auf dem Einlagen-Evidenz-Subkonto. Die neuen Evidenzierungspflichten sind daher besonders zu beachten.
- Tipp: Einlagenrückzahlungen sind KESt-frei und beim Empfänger steuerfrei, soweit er positive steuerliche Anschaffungskosten hat.
- Tipp: Die Übergangsbestimmungen erlauben, das Innenfinanzierungs-Evidenzkonto vereinfacht zu ermitteln. Dies bringt in bestimmten Fällen Vorteile.
- Tipp: Die Praxis strebt an, dass das BMF nach Wahl der Gesellschaft auch eine (fast) exakte Ermittlung des Innenfinanzierungs-Evidenzkontos rückwirkend für genau 10 Jahre zulässt, wenn keine Ermittlung ab Gründung der Gesellschaft erfolgt. Vor allem bei nicht durchgebuchten Großmutterzuschüssen wird dies von Vorteil sein.
IKMU-Investitionszuwachsprämie 2017 und 2018
In Anlehnung an das Modell in Salzburg ist eine direkte Förderung des Investitionszuwachses geplant. Die Förderung gilt für Investitionen in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. Ausgenommen sind insbesondere PKW und Grundstücke.
- Der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens EUR 50.000 und höchstens EUR 450.000 für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiter wird 2017 und 2018 mit 15%iger Prämie gefördert.
- Der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens 100.000 EUR und höchstens EUR 750.000 für Unternehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeiter wird 2017 und 2018 mit 10%iger Prämie gefördert.
- Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorangegangen Jahre.
Tipp: Um die Investitionszuwachsprämie in Anspruch nehmen zu können, kann es vorteilhaft sein, noch heuer geplante Investitionen in das nächste Jahr zu verschieben.
KESt von 27,5%
Im Zuge der Steuerreform wurde die Kapitalertragsteuer (KESt) ab 1.1.2016 auf 27,5% angehoben. Diese erhöhte KESt gilt nicht nur für Gewinnausschüttungen (Dividenden), sondern auch für Veräußerungsgewinne von Kapitalvermögen und Zuwendungen von Stiftungen. Ausgenommen sind lediglich Sparbuchzinsen, für die weiterhin 25% gelten.
Forschungsprämie
Die Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und für Auftragsforschung beträgt 12%.
Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Forschung gut. Seien Sie bei der Erstellung des Antrags sehr gründlich, die Finanz ist bei der Zuerkennung der Forschungsprämie viel strenger geworden, so die TPA-Experten.
Energieabgabenvergütung für Dienstleister
Ein Vergütungsantrag muss spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren gestellt werden. Für das Jahr 2011 und folgende kann ein Vergütungsantrag somit noch bis zum 31.12.2016 gestellt werden.
Tipp: Nach der durch die Finanz bekämpften Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) besteht uE auch für Dienstleistungsbetriebe ein Vergütungsanspruch. Um keine Fristen zu versäumen, empfehlen wir allen Dienstleistungsbetrieben mit einem potenziellen Anspruch, vorsorglich einen Antrag für die Jahre ab 2011 einzubringen.
Wertpapiere für die Pensionsrückstellung
Zum Ende des Wirtschaftsjahres müssen für steuerliche Pensionsrückstellungen bestimmte Wertpapiere und/oder Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen im Nennbetrag von 50% des vorjährigen Rückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein und idR bis zum nächsten Bilanzstichtag gehalten werden.
Tipp: Wird der Pensionsanspruch mit einem Einmalbetrag unterjährig abgefunden, dann können Sie zur Finanzierung der Abfindung die jeweiligen Wertpapiere auch unterjährig verkaufen.
Rückstellungen
Für langfristige Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ist entsprechend der Restlaufzeit der Rückstellung steuerlich eine Abzinsung mit einem Zinssatz von 3,5 % p.a. vorzunehmen.
Tipp: Rückstellungen für Zeitausgleichsguthaben und Überstunden der Mitarbeiter können in aller Regel ohne Abzinsung angesetzt werden.
Steuersparen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ihr steuerpflichtiges Einkommen optimieren, indem sie Betriebsausgaben vor dem 31.12.2016 bezahlen, diverse Vorauszahlungen leisten – gewisse Einschränkungen sind zu beachten, bzw. Rechnungen an ihre Kunden erst am 31.12.2016 legen. (Potentielle) Kleinunternehmer sollten auch die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze von grundsätzlich jährlich EUR 30.000 (Netto-Grenze) im Auge behalten.
Tipp: Beachten Sie jedoch die 15-tägige Zurechnungsfrist für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben.
Spenden steuerlich absetzbar
Spenden aus dem Betriebsvermögen sind bis höchstens 10 % des steuerlichen Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar, darüber hinausgehende Betriebsspenden und Privatspenden können als Sonderausgaben abgesetzt werden, soweit sie – gemeinsam mit den Betriebsspenden – 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht übersteigen.
Tipp: Geld- und Sachspenden in Katastrophenfällen können steuerlich ohne 10%ige Höchstbegrenzung als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn sie mit einem Werbeeffekt verbunden sind; auf die entsprechende Dokumentation – Berichte in Zeitungen, Homepages, Fotos etc. – ist daher zu achten.
Meldepflichten für Neue Selbständige
Neue Selbständige müssen ein Überschreiten der Versicherungsgrenzen melden, sonst kommt ein Strafzuschlag von 9,3% zur Anwendung. Seit 2016 müssen neue Selbständige das Überschreiten innerhalb von 8 Wochen nach Ausstellung des Einkommensteuerbescheides melden.
Tipp: 2016 wurden die Versicherungsgrenzen für neue Selbständige vereinheitlicht. Die Grenze ist – unabhängig davon, ob weitere Beschäftigungen vorliegen – einheitlich die zwölffache Geringfügigkeitsgrenze (2016: EUR 4.988,64/Jahr; 2017 voraussichtlich EUR 5.108,40/Jahr).
Nachzahlung GSVG
Die Finanz anerkennt bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern eine „Vorauszahlung“ von GSVG-Beiträgen, wenn diese in ihrer Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung für das betreffende Jahr entsprechen. Seit 2016 besteht auch die Möglichkeit, die vorläufige Beitragsgrundlage teilweise oder gänzlich bis zur Höchstbeitragsgrundlage zu erhöhen.
Tipp: Wer bei der SVA mit einer Nachzahlung rechnet, kann durch Leistung einer freiwilligen Vorauszahlung den Gewinn reduzieren bzw. glätten und damit teure Progressionssprünge vermeiden.
Gruppenbesteuerung
Besteht eine Unternehmensgruppe aus mehreren Kapitalgesellschaften mit Regelbilanzstichtag, kann unter bestimmten Voraussetzungen für das gesamte Jahr 2016 rückwirkend die Bildung einer Unternehmensgruppe beantragt werden.
Wurden zB Unternehmensakquisitionen, also Beteiligungsanschaffungen von außerhalb fremdfinanziert, so kann die Gruppenbesteuerung auch zur steuerlichen Verwertung der Finanzierungskosten sinnvoll sein.
Link: TPA