Wien. Um Mitternacht fällt die Vergnügungssteuer in Wien, erinnert Deloitte.
Mit der Novelle des Vergnügungssteuergesetzes 2005 hat der Wiener Landtag im vergangenen September beschlossen, sämtliche Vergnügungssteuertatbestände mit Ausnahme konzessions- bzw. bewilligungspflichtiger Glücksspielapparate aufzuheben und den Titel des Gesetzes auf „Wiener Glücksspielautomatenabgabegesetz“ abzuändern, so Deloitte. Wien ist somit das erste Bundesland, in dem die Vergnügungssteuer abgeschafft wird.
Durch die Abschaffung der Vergnügungssteuer werden Clubbings, Ausstellungen und Filmvorführungen in Wien nun von der Vergnügungssteuer befreit. Die Abgabe hat der Stadt zuletzt nur noch fünf Millionen Euro pro Jahr eingebracht (hauptsächlich in der Ausprägung einer 15%-Abgabe bei Tanzveranstaltungen) und war rechtlich noch dazu umstritten. Unternehmer und Künstler werden nun entlastet, heißt es weiter.
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