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Business, Finanz, Recht

Jede dritte Finanzfirma bekommt 2017 Besuch von der FMA

Wien. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) will ihre Prüfer 2017 häufiger in die Banken, Versicherer und sonstigen Finanzunternehmen schicken: Im Durchschnitt kann beinahe jedes dritte Unternehmen mit Besuch rechnen – Akut-Kontrollen noch gar nicht eingerechnet.

Die moderate Konjunkturentwicklung, das anhaltende Niedrigzinsumfeld sowie die fortschreitende Digitalisierung werden auch 2017 die großen Herausforderungen für den österreichischen Finanzmarkt sein, heißt es in einer Mitteilung der FMA: Sie setzen bewährte Geschäftsmodelle weiterhin unter Druck und zwingen die Unternehmen, neue Wege zur Sicherung ihrer Profitabilität zu gehen. Gleichzeitig versuchen neue Akteure den Markteintritt.

Vor diesem Hintergrund habe die FMA eine umfassende Prüfstrategie für 2017 beschlossen. Die zu prüfenden Unternehmen wurden dabei entsprechend dem risikobasierten Aufsichtsansatz der FMA ausgewählt.

  • Konkret plant die FMA für die 911 konzessionierten und direkt beaufsichtigten Unternehmen nächstes Jahr 267 Prüfmaßnahmen über alle Aufsichtsbereiche hinweg durchzuführen.
  • Nicht berücksichtigt in dieser Zahl sind anlassbezogene Prüfungen, die im Jahresverlauf kurzfristig vorgenommen werden.

Was bei Banken geprüft werden soll

  • Bei den Kreditinstituten werden schwerpunktmäßig Kreditrisiko, Risikomanagement und Interne Governance geprüft.
  • Im Hinblick auf das neue, europäische Abwicklungsregime für Banken werde die FMA verstärkt den Vertrieb von „bail-in“-fähigen Eigenen Emissionen der Kreditinstitute an Privatkunden beleuchten und die in solchen Fällen notwendige, adäquate Risikoklassifizierung der Produkte sowie die Risikoaufklärung der Anleger schwerpunktmäßig prüfen.
  • Weiters werde die FMA die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch jene Kreditinstitute und Wertpapierfirmen kontrollieren, die im Vertrieb vertraglich gebundene Vermittler einsetzen. Diese vertraglich gebundenen Vermittler vertreiben unter dem Haftungsdach einer konzessionierten Bank oder Wertpapierfirma Wertpapiere. Diese Konstellation dürfe dabei keine nachteilige Wirkung auf den Kunden haben.

Was Versicherer und Pensionskassen herzeigen müssen

  • Im Mittelpunkt der Prüfmaßnahmen bei Versicherungen stehen laut FMA die neuen Anforderungen durch das Solvency II-Regelwerk, wobei das Hauptaugenmerk auf den „Best Estimate“-Berechnungen und Rückstellungen liegt. Im Rahmen des „Best Estimate“ werden die zukünftig erwarteten Zahlungsströme sowohl bei Lebensversicherungen als auch bei Schaden-/Unfallversicherungen geschätzt.
  • Im Bereich Asset Management liegen die Schwerpunkte auf der Prüfung des Portfolio- und Risikomanagements bei Kapitalanlagegesellschaften, Alternativen Investmentfondsmanagern, betrieblichen Vorsorgekassen, Sonderkreditinstituten und Wertpapierfirmen.
  • Im Bereich der Pensionskassen werde der Fokus auf dem Asset- und Risikomanagement liegen.

Geldwäsche, Terrorismus, Videoidentifizierung & Co

Einen besonderen Schwerpunkt werden darüber hinaus 2017 die Prüfungen im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bilden, wobei die FMA durch interne Ressourcenkonzentration die Prüffrequenz um 10 Prozent erhöhen will. Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen werden dabei ebenso unter die Lupe genommen wie Zahlungsinstitute und Vermittler, heißt es.

Im Rahmen der geplanten Vor-Ort-Prüfungen soll insbesondere auch die praktische Umsetzung der videobasierten Kundenidentifizierung nach dem neuen Finanzmarkt-Geldwäschegesetz und der Online-Identifikationsverordnung geprüft werden.

Mit diesen Prüfmaßnahmen will die FMA in zentralen Bereichen präventiv wirken und so das Investorenvertrauen in den heimischen Finanzmarkt stärken sowie die Einhaltung der europäischen und österreichischen Rechtsnormen gewährleisten, so die Behörde.

Link: FMA

 

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