Priština. Schönherr hat den kosovarischen Mobilfunkanbieter Dardafon.net LLC – als „Z-Mobile“ bekannt – im bisher größten Handelsschiedsverfahren des Landes gegen die staatliche Telecom Kosovo (PTK) vertreten. Es ging um den Zugang zur Infrastruktur.
Ein ICC-Tribunal bestehend aus Georg von Segesser (Präsident), Franz T Schwarz (nominiert durch Z-Mobile) und Jernej Sekolec (nominiert durch PTK) habe Z-Mobile Schadenersatz, entgangenen Gewinn, Vertragsstrafen, Kosten und Zinsen in Höhe von ca. EUR 31,1 Mio. zuerkannt; dies für Verstöße der PTK gegen ein MVNO Support Agreement aus dem Jahre 2009.
Darüber hinaus wurden Z-Mobile unter dem Agreement der Zugang zu Infrastrukturen der PTK und zu aktuellen Technologien wie 3G und 4G zugesprochen, heißt es bei Schönherr weiter.
Der Streit und das Team
Der Rechtsstreit sei aufgrund nicht eindeutiger Bestimmungen des Agreements hinsichtlich des Zugangs zu neuen Technologien und der gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen entstanden. PTK hatte sich nicht verpflichtet gesehen, Z-Mobile den Zugang zu Technologien wie 3G oder 4G einzuräumen.
Nach Prüfung des Vertragswillens und des späteren Verhaltens der Parteien kam das Tribunal zum Schluss, dass PTK verpflichtet war, Z-Mobile den Zugang zu allen neuen Technologien und Infrastrukturen einzuräumen, heißt es weiter.
Das Schönherr-Team bestand aus Christoph Lindinger (Partner; Dispute Resolution), Leon Kopecký (Counsel) und Victoria Pernt (Rechtsanwaltsanwärterin; Dispute Resolution).
Link: Schönherr