Wien. Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt, drohen finanzielle Probleme. Daher bekommen Alleinerziehende in diesem Fall Unterhaltsvorschuss von der Justiz. Die Beiträge wurden nun erhöht.
Mit 1. Jänner 2017 werden sowohl der Höchstbetrag, als auch die festen Beträge für die Unterhaltsbevorschussung erhöht, so das Justizministerium:
- Der Höchstbetrag wird auf EUR 581,60 angehoben
- Kinder, die bisher EUR 202,00 erhielten, erhalten EUR 204,00
- Kinder, die bisher EUR 289,00 erhielten, erhalten EUR 291,00
- Kinder, die bisher EUR 376,00 erhielten, erhalten EUR 379,00
Wer hat Anspruch?
Den Unterhaltsvorschuss erhalten Alleinerziehende, die zu wenig oder gar keinen Unterhalt vom zahlungspflichtigen Elternteil bekommen.
- Anspruchsberechtigt sind konkret minderjährige Kinder, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder EU-Bürger sind.
- Anspruch und Höhe des Vorschusses hängen außerdem vom Alter des Kindes ab und gelten für maximal fünf Jahre.
- Der Antrag ist beim zuständigen Bezirksgericht zu stellen. Ausbezahlt wird der Unterhaltsvorschuss vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes immer am 1. eines Monats.
Vorschuss wird wieder eingetrieben
Die Justiz sorge in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kinder- und Jugendämtern dafür, dass der Unterhaltsvorschuss wieder vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert wird: Durch eine konsequente Rückholung der vorgestreckten Beiträge werde auch der Steuerzahler nicht voll belastet. Die derzeitige Einbringungsquote liege bei über 59%.
Link: Justizministerium