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Business, Finanz

FMA warnt vor hochriskanten Finanzprodukten

Wien. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) rät Verbrauchern zu besonderer Vorsicht beim
Erwerb von hochriskanten Finanzprodukten – aktuell vor allem in Form von „binären
Optionen“ und Differenzkontrakten (CFD) angeboten.

In diesem Zusammenhang werde auch der Handel von Fremdwährungen mittels „FX Trading“ und „Rolling Spot Forex Contracts“ aggressiv beworben. Die FMA hält dazu ausdrücklich fest, dass derartige Produkte höchst spekulativ und komplex sind und sich daher – insbesondere als Einzelinvestment von Privatanlegern – nicht für eine nachhaltige Geldanlage eignen. Es gibt dazu auch aktuelle Warnhinweise der europäischen Wertpapierregulierungsbehörde ESMA.

Wovor die FMA warnt

Diese riskanten Produkte sind in der Regel nicht standardisiert, sodass sich ihre Produkteigenschaften von Anbieter zu Anbieter unterscheiden und ein echter Vergleich unmöglich ist. Trotzdem werden sie über verschiedenste Kanäle (z.B. Social Media, Inserate) beworben und vielfach ohne jegliche Beratung vertrieben, so die FMA: Die Werbebotschaften suggerieren dabei fälschlicherweise, dass nur geringe oder keine Risiken involviert wären.

Tatsächlich handele es sich bei diesen Produkten um hochriskante Termingeschäfte, bei denen der Anleger darauf wettet, dass der Kurs eines Basiswerts, wie zum Beispiel eine Aktie oder Währung, bis zu einem festgelegten Zeitpunkt über oder unter einem definierten Schwellenwert wie z.B. dem Kurs zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses liegt, so die FMA.

Tritt der vom Anleger prognostizierte Fall nicht ein, verliert der Anleger im Fall einer „binären Option“ sein gesamtes eingesetztes Kapital. Bei einem Differenzkontrakt kann der Anleger im Vergleich dazu sogar in eine Nachzahlungspflicht kommen, die ein Vielfaches des eingesetzten Kapitals beträgt.

„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich Anleger der Risiken solcher Produkte häufig nicht bewusst sind und auch schon erhebliche Verluste erlitten haben. Deshalb raten wir Privatanlegern davon ab, ohne Risikoaufklärung und angemessene Beratung in derartige Instrumente zu investieren. Denn: Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meistens auch nicht“, so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller.

Die FMA empfiehlt Anlegern, sich vor dem Abschluss von Wertpapiergeschäften umfassend über Chancen und Risiken sowie die Berechtigung des Anbieters zu informieren und keine Geschäfte zu tätigen, für die keine verständlichen und transparenten Informationen zur Verfügung stehen.

FMA oder Heimataufsicht zuständig

Die FMA weist nicht zuletzt auch darauf hin, dass die Erbringung einer Wertpapierdienstleistung in Verbindung mit Finanzprodukten wie zum Beispiel binären Optionen oder Differenzkontrakten in Österreich konzessionierten Wertpapierdienstleistern, also Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, vorbehalten ist.

Allerdings können solche Wertpapierdienstleistungen auch im Rahmen der Dienst- und Niederlassungsfreiheit von Wertpapierdienstleistern aus anderen EWR-Mitgliedstaaten angeboten werden. Diese unterstehen nicht der direkten Aufsicht der FMA, sondern der der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde ihres Herkunftsmitgliedsstaates. Die FMA warnt ausdrücklich davor, Kunde eines nicht von einer staatlichen Behörde zugelassenen und beaufsichtigten Unternehmens zu werden.

Das Risiko, Opfer krimineller Handlungen, insbesondere von Betrug und Untreue, zu werden, sei hier nämlich besonders hoch. Eine etwaige Rechtsdurchsetzung oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen könne sich in weiterer Folge als besonders schwierig oder gar unmöglich erweisen.

Link: FMA (Warnhinweise u.a.)

 

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