Wien. Neues in der Arbeitnehmerveranlagung bringt das Jahr 2017: Ab Juli gibt es erstmals einen automatischen Steuerausgleich in Österreich – und damit häufig einiges Geld zurück vom Fiskus. Allerdings führt das Finanzamt ihn nicht für jeden Steuerpflichtigen von sich aus durch. Hier die Regeln.
Die sogenannte „Arbeitnehmerveranlagung“ – meist kurz „Steuerausgleich“ genannt – dient dazu, zuviel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuholen. Denn dieses schreibt häufig höhere Vorauszahlungen vor, als am Ende des Jahres tatsächlich an Steuerlast beim einzelnen Steuerpflichtigen anfällt.
Vor allem bei geringem Einkommen, aber auch dann wenn man in einem Jahr einkommenslose Zeiten gehabt hat – beispielsweise indem man zunächst in Ausbildung und dann erst berufstätig war – ist der Steuerausgleich unbedingt anzuraten.
Das Finanzamt hat ab 2017 ein Einsehen und führt ihn unter bestimmten Umständen von sich aus durch: Die antragslose Veranlagung wird für das Jahr 2016 automatisch durchgeführt, wenn bis Ende Juni 2017 kein Antrag auf Lohnsteuerausgleich vorliegt und mit einer Steuergutschrift zu rechnen ist. Das betrifft neben Arbeitern und Angestellten vor allem auch Personen mit geringem Einkommen und Mindestpensionisten. Sie erhalten mit dem neuen System gleich auch die Negativsteuer ausbezahlt.
Voraussetzung ist allerdings, dass keine Pflichtveranlagungsgründe vorliegen (z.B. mehrere entsprechend steuerpflichtige Einkünfte, etc.). Auch wer Absetzposten wie Krankheitskosten oder auch Kinderfreibeträge in den letzten zwei Jahren angegeben hat, muss seine Steuererklärung selbst einreichen.
Bis zu 1 Million Steuerpflichtige
Laut Schätzungen bei der letzten Steuerreform kommen rund 1 Million Steuerpflichtige in Österreich für den automatischen Lohnsteuerausgleich infrage; sie sollen vom Fiskus ab Juli dazu angeschrieben werden und können sich voraussichtlich rund 200 Millionen Euro ersparen.
Achtung: Sollten sich die Kontodaten geändert haben, muss dies rechtzeitig der Finanzverwaltung mitgeteilt werden. Die Steuergutschrift wird auf dem Konto des Steuerzahlers oder der Steuerzahlerin gutgeschrieben und es wird automatisch ein Bescheid zugestellt, heißt es weiter.
Mit dem Eintreffen des Geldes vom Fiskus ist in der 2. Jahreshälfte 2017 zu rechnen. Warum so spät? Weil abgewartet werde, ob eine Arbeitnehmerveranlagung eingeht, in der zusätzliche Abzugsposten eingemeldet werden (z..B. Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder andere Einkünfte wie beispielsweise aus der Vermietung einer Wohnung) und sich dadurch die Steuergutschrift noch verändern könnte.
Link: Finanzministerium