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Business, Recht, Veranstaltung

Neues Kartellgesetz macht Schadenersatzklagen leichter

Jörg Zehetner ©KWR

Wien. Die Kartellgesetz-Novelle 2016 ist noch nicht beschlossen, dürfte aber demnächst den Ministerrat passieren, denn Österreich ist gegenüber der EU bereits in Verzug: Die Novelle wird grundlegende Änderungen im österreichischen Kartellschadenersatzrecht bringen, hieß es jetzt bei einem KWR-Seminar. Private können sich leichter Geld von den Kartell-Teilnehmern holen.

Insbesondere beleuchtet wurden bei der Veranstaltung von den Kartellrechtsspezialisten Konstantin Köck und Jörg Zehetner die neuen Regeln für die Geltendmachung von Schadenersatz aus Kartellrechtsverstößen. Sie stellen das Kernstück der Novelle dar und setzen die Kartellschadenersatz-RL der EU (RL 2014/104/EU) um:

  • Diese Regeln sollen insbesondere das „private enforcement“, d.h. die zivilgerichtliche Ahndung von Kartellrechtsverstößen im Anschluss an ihre behördliche Verfolgung, erleichtern.
  • Damit einhergehend finden sich in der Novelle Beweiserleichterungen für Geschädigte sowie (differenzierende) Regeln über die Pflicht zur Offenlegung von Beweismitteln, wie sie dem österreichischen Zivilprozessrecht bisher unbekannt sind und man nur aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis gewohnt sei (sog „discovery“).

Bis die KartG-Novelle 2016 in Kraft tritt, werden voraussichtlich noch einige Monate vergehen, obwohl der Ministerialentwurf bereits seit August 2016 vorliegt und die Begutachtungsfrist am 5.10.2016 endete, heißt es bei der Kanzlei.

Dem Vernehmen nach soll die SPÖ ihre Zustimmung im Ministerrat davon abhängig machen, dass ein Teil der Geldbußen zur Finanzierung des VKI verwendet wird. Die Zeit drängt jedenfalls: Die Umsetzungsfrist ist am 27.12.2016 abgelaufen. Österreich ist daher mit der Umsetzung der Kartellschadenersatz-RL bereits säumig. Daher droht die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens, darüber hinaus aber auch eine Haftung Österreichs gegenüber potentiellen Schadenersatzgläubigern, deren Ansprüche wegen verspäteter Umsetzung (der neuen klägerfreundlichen Verjährungsregeln) undurchsetzbar werden könnten, heißt es bei KWR.

Die Veranstaltung

Die zwei KWR-Kartellrechtsspezialisten Zehetner und Köck trugen im Rahmen des 168. KWR-Seminars am 11.1.2017 zur geplanten Kartellgesetz-Novelle 2016 vor: Der Vortragsbogen spannte sich von der geplanten Reform des Schadenersatzrechts bei Kartellrechtsverstößen über die erweiterten Rechtsmittelmöglichkeiten gegen Entscheidungen des Kartellgerichtes bis hin zu den neuen Verjährungsfristen für die Verhängung von Geldbußen und der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Link: KWR

 

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