Klagenfurt/Wien. Die Plätze 1 und 2 gehen nach Kärnten, Bronze nach Niederösterreich, für die Wiener gibt es einen Sonderpreis für eifrige Stimmabgabe.
„Die Kundinnen und Kunden haben entschieden, sie haben die Besten der Besten unter den heimischen Finanzdienstleistern bestimmt“, formuliert es Hannes Dolzer, Obmann des Fachverbandes Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Nun wurden im Rahmen des „BILDUNGS-KickOff 2017“ vom Fachverband Finanzdienstleister die Sieger der Publikumswahl 2016 bekanntgegeben.
Fast 500 Anbieter standen zur Wahl
Insgesamt standen dabei laut den Angaben österreichweit 465 gewerbliche Vermögensberater/-innen, die sich bis Juni 2016 zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln für die Gewerbliche Vermögensberatung und Wertpapiervermittlung verpflichtet haben, zur Wahl.
- Andreas Petschar aus Kärnten hat den ersten Platz und damit den Titel „Vermögensberater des Jahres 2016“ errungen. Er landete bereits in der Vergangenheit im Spitzenfeld und erreichte 2014 sowie 2015 jeweils Platz drei.
- Auf Rang zwei folgt mit Manfred Krassnigg ein weiterer Kärntner.
- Platz drei geht an Michael Adlboller, einen Vermögensberater aus Niederösterreich.
- Die Firma Goldengnu GmbH aus Wien wurde mit dem Spezialpreis für die zahlenmäßig meisten Bewertungen honoriert: auf sie entfielen mit 223 Einzelbewertungen knapp 17 Prozent aller erfassten Stimmen.
In Summe haben die Kunden der teilnahmeberechtigten Finanzdienstleister 1.345 Bewertungen für insgesamt 75 Vermögensberater in ganz Österreich abgegeben, heißt es.
Neue Standes- und Ausübungsregeln
Die Finanzdienstleister haben sich nach dem Stimmungs- und Imagetief ihrer Branche in der Finanzkrise neue Regeln gegeben. Fachverbands-Mitglieder können sich freiwillig den jeweiligen Standes- und Ausübungsregeln ihrer Berufsgruppe unterwerfen. Der Beitritt löse jedoch gleichzeitig die Pflicht zur Einhaltung dieser Regeln aus.
Derzeit haben die Berufsgruppen Gewerbliche Vermögensberater, Wertpapiervermittler, Pfandleiher sowie die Betreiber von Crowdinvesting-Plattformen die Möglichkeit, sich diesem Qualitätskriterium zu verpflichten.
Als sichtbares Zeichen dürfen sie das Gütezeichen des Fachverbands Finanzdienstleister führen. Seine Träger sowie die Sieger der Publikumswahlen 2015 und 2014 sind bei der WKO abrufbar.
Link: WKO (Finanzdienstleister)