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Business, Steuer

Änderungen bei Spenden an Ausstellungen, Privatmuseen

Wien. Ab heuer sind Änderungen bei Spenden an Privatmuseen in Kraft; Ausstellungshäuser können erstmals auf steuerlich absetzbare milde Gaben hoffen.

Die Änderungen wurden durch das Abgabenänderungsgesetz 2016 herbeigeführt, dass am 15.12.2016 vom Nationalrat beschlossen wurde.

So kommen weiterhin neben den öffentlichen Museen auch Privatmuseen in den Genuss der Spendenbegünstigung (d.h. die Spenden sind steuerlich absetzbar), wenn sie öffentlichen Museen vergleichbar sind, heißt es bei Deloitte. Neu ist, dass für die begünstigten Privatmussen seit dem 1. 1. 2017 auch die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Spender-Daten gilt.

Die Prüfung, ob ein Museum von überregionaler Bedeutung ist (eine Hauptvoraussetzung), werde nun bereits im Zulassungsverfahren zur verpflichtenden Datenübermittlung geprüft, heißt es bei Deloitte weiter. Was „überregionale Bedeutung“ genau heißt, wird in einer Verordnung noch geklärt. Wichtig sind jedenfalls u.a. entsprechende Öffnungszeiten.

Ein Herz für Ausstellungen

Wichtig sind die Änderungen bei Ausstellungshäusern: Sie waren bisher nicht von der Spendenbegünstigung erfasst, da weder die Durchführung einer künstlerischen Tätigkeit noch der Status eines Museums vorlag (letzterer hätte eine dauerhafte Sammlung erfordert). Das hat sich geändert: Derartige Einrichtungen, die dieselbe Bildungsfunktion wie Museen erfüllen, wurden in den Kreis der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen.

Voraussetzung ist allerdings insbesondere, dass das Ganze einen gemeinnützigen Zweck verfolgt; gewerbliche Galerien fallen daher nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung, so Deloitte. Dafür ist die Begünstigung erstmalig für Spenden ab 2016 anwendbar.

Zu den Voraussetzungen gehört freilich u.a., dass die Körperschaft schon eine Zeitlang besteht (bzw. entsprechende Vorläufer hat), die nötigen Bestätigungen des Wirtschaftsprüfers vorgelegt werden u.a.

Zuständig für die Aufnahme in die Liste der spendenbegünstigten Organisationen ist dann das Finanzamt Wien. Da die formellen Anforderungen komplex sind, sei eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema anzuraten, so die Deloitte-Profis.

Link: Deloitte

 

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