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Recht

Österreich gibt sich neues Erwachsenenschutzgesetz

Wien. Das Erwachsenenschutzgesetz, das diese Woche im Ministerrat beschlossen wurde, kann mit einer breiten Unterstützung im Parlament rechnen Und wovor brauchen Erwachsene besonderen Schutz?

Es geht dabei um eine Reform der Sachwalterschaft:

  • Das neue Erwachsenenschutzgesetz sieht drei Stufen der Erwachsenenvertretung und eine Vorsorgevollmacht vor.
  • In einem Clearing soll außerdem überprüft werden können, wie viel Vertretung notwendig ist.

Viel Unterstützung

Insbesondere SPÖ, ÖVP und die Grünen haben im Menschenrechtausschuss des Nationalrats laut Parlamentskorrespondenz ihre Unterstützung angekündigt. Justizminister Wolfgang Brandstetter spricht über die Abkehr von der klassischen Sachwalterschaft hin zu mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen von einem Paradigmenwechsel.

Für Brandstetter bedeuten die Änderungen mehr Selbstbestimmung, diese soll nämlich wesentlich länger aufrechterhalten bleiben können. Die bisherige Form habe für Betroffene oft viel zu früh und fast ausschließlich zu einer staatlichen Sachwalterschaft geführt. Mit den neuen Regelungen würde Österreich zudem nun endlich auch die Behindertenrechtskonvention der UNO erfüllen.

Die Mehrkosten betragen in der Anfangsphase rund 10 Mio. Euro jährlich, was ausfinanziert sei; Brandstetter rechnet durch den Rückgang der Sachwalterschaften mittelfristig mit einer Kostendämpfung. Inkrafttreten soll das neue Erwachsenenschutzgesetz am 1. Juli 2018.

Brandstetter will Nachfolgeregelung für Vorratsdatenspeicherung finden

Nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird im Justizressort außerdem an einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung gefeilt. Brandstetter bestätigte einmal mehr, dass er die Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von Schwerstkriminalität unter strenger rechtstaatlicher Kontrolle für sinnvoll und notwendig hält. Der Spielraum für eine Neuregelung sei zwar sehr eng, er möchte aber alle Möglichkeiten ausloten, erklärte er gegenüber den Abgeordneten Philipp Schrangl (FPÖ) und Nikolaus Scherak (Neos) im Ausschuss. „Ich will und muss es versuchen“, so Brandstetter. Etwa könne er sich bei einem Anfangsverdacht die Speicherung von Verbindungsdaten länger als drei Monate vorstellen. Das Ergebnis der Neuregelung hänge schlussendlich von den Verhandlungen ab.

Beim Thema Hass im Netz bzw. Fake News wandte sich Brandstetter dezidiert gegen sogenannte Abwehrzentren gegen Falschmeldungen bzw. „Wahrheitsministerien“. Solche Einrichtungen seien für ihn undenkbar bzw. eine „Horrorvorstellung“, die ihn an George Orwell’s dystopischen Roman 1984 erinnern würden. Es brauche in erster Linie Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft. In der Pflicht sieht er aber auch die Sozialen Plattformen bzw. Internetgiganten.

Auf Nachfragen etwa von Albert Steinhauser (Grüne) im Hinblick auf Änderungen bei der Verfahrenshilfe, meinte Brandstetter, dass es sich hierbei um „ein ganz schwieriges Kapitel“ handle. Die finanzielle Abgeltung sei als Teil der Pensionskosten von AnwältInnen zwar indirekt, aber bereits jetzt gegeben. Eine individuelle Entlohnung würde seiner Meinung nach eine Systemänderung nach sich ziehen, die u.a. finanziell nicht machbar sei.

Link: Parlament

 

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