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Recht

Schönherr bringt Rechtsnews aus CEE in der roadmap17

Wien. Schönherr startet mit der Veröffentlichung der roadmap17 ins neue Rechtsjahr. Auch in der 11. Ausgabe soll die juristische Publikation einen Überblick über relevante wirtschaftsrechtliche Entwicklungen in Zentral- und Osteuropa (CEE) sowie der Türkei bieten.

Sie enthält Beiträge aus 11 Fachgebieten, die von in 14 Jurisdiktionen tätigen Schönherr-Juristen verfasst wurden. Behandelt werden demnach globale Trends wie die internationale Wirtschaftsmediation, europarechtliche Initiativen wie der Kapitalmarktunion oder die Verordnung für ein „offenes Internet“ sowie auch relevante Entwicklungen in den einzelnen Jurisdiktionen.

Online und gedruckt

Für den österreichischen Rechtsmarkt wurden unter anderem die neudefinierten Bestimmungen der Managerhaftung („Business Judgment Rule“) und die Bedingungen für die Einführung von Whistleblowing-Systemen zur Arbeitnehmerkontrolle aufgegriffen, so die Kanzlei.

Die juristischen Beiträge der roadmap werden seit 2007 jedes Jahr mit den Werken einer Künstlerin oder eines Künstlers in Kontext gesetzt. In diesem Jahr greift die roadmap das Thema „prejudice“ (dt. Vorurteil) anhand der Werke des Tattookünstlers Marian Merl auf.

Kucsko ©Schönherr

Merl stammt aus Wien und ist Eigentümer des Tattoostudios „Zur Stecherei“. Der Tätowierer hat sich in den beinahe 10 Jahren seiner Tätigkeit einen Namen in der Szene gemacht und entwirft den Großteil seiner Motive selbst, heißt es weiter.

Igor Eberhard, der an der Universität Wien am Institut für Kultur- und Sozialanthropologie lehrt, führt außerdem in den historischen und anthropologischen Hintergrund dieses vorurteilbehafteten Themas ein.

Vorurteile: Das Urteil davor

Guido Kucsko, Partner bei Schönherr und roadmap-Initiator, erläutert: „Die Verbindung zu uns steckt schon im Wort ‚Vor-Urteil‘. Vorurteile sind Urteile, die vor einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts gefällt werden. Tätowierte waren besonders in der Vergangenheit Opfer von vorschnellen Urteilen. Wir werfen die Frage auf, inwieweit diese Vorurteile heute noch gültig sind.“

Kucsko selbst beschäftigt sich in seinem roadmap17-Beitrag mit dem urheberrechtlichen Schutz von Tätowierungen.

Schönherr ist als Großkanzlei mit österreichischen Wurzeln heute mit Büros in 14 Ländern in Zentral- und Osteuropa tätig. „Wir sehen es bei der Vielfalt der Nationen und Kulturen in unserer Schönherr-Gruppe als unsere Aufgabe, Vorurteile zu hinterfragen“, erklärt Gudrun Stangl, COO bei Schönherr. „ Diversität ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern in der Unternehmenskultur verankert.“

Link: roadmap17 (Schönherr)

 

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