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Recht

Gesetzesbeschwerde ist beliebt, aber fast aussichtslos

©ejn

Wien. Die neue Gesetzesbeschwerde ermöglicht es jedem Staatsbürger, den Verfassungsgerichtshof anzurufen: Sie wurde bereits 542mal und damit viel häufiger angewandt als erwartet. Doch die Zahl der erfolgreichen Anträge lässt sich buchstbäblich fast an einer Hand abzählen.

Die Gesetzesbeschwerde und die Belastung sowohl des Verfassungsgerichtshofs als auch des Verwaltungsgerichtshofs mit Asylverfahren standen im Mittelpunkt der Diskussion über die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs 2014 und 2015 im Justizausschuss des Nationalrats.

Zwei Jahre Gesetzesbeschwerde

Seit Anfang 2015 können sich auch Verfahrensparteien in Gerichtsverfahren direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden, wenn sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer vom Gericht anzuwendenden Rechtsvorschrift haben.

  • Im ersten Jahr hat es mit 321 Parteianträge auf Normenkontrolle weit mehr gegeben als erwartet, 2016 waren es 221, wie VfGH-Vizepräsidentin Bierlein bekanntgab.
  • Die Zahl der erfolgreichen Anträge sei mit sechs (d.h. 1,1%) bisher allerdings relativ gering gewesen.

Das Instrument müsse sich erst einspielen, einige Fragen seien auch noch nicht ausjudiziert, heißt es laut Parlamentskorrespondenz dazu.

Asylverfahren machen viel Arbeit

Eine enorme Herausforderung sowohl für den Verfassungsgerichtshof als auch für den Verwaltungsgerichtshof ist die hohe Zahl von Asylverfahren, heißt es weiter. Anders als erwartet ist die Zahl der Asylbeschwerden beim VfGH mit der Einführung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht zurückgegangen. Nach wie vor betreffen rund 50% der beim Höchstgericht anhängigen Fälle Asylsachen.

Das sei einzigartig in Europa, stimmte Bierlein ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl zu. Der VfGH könne damit aber umgehen und wickle Asylverfahren grundsätzlich sehr schnell ab. Überlegungen, eine bestimmte Rechtsmaterie von der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs auszunehmen, hält Bierlein für nicht unsensibel und nicht ungefährlich.

Dass die Höchstgerichte extrem belastet sind, liegt laut VwGH-Präsident Thienel auch daran, dass auch jene Flüchtlinge, die nicht zum Asylverfahren zugelassen werden, die Entscheidung der Behörden anfechten können. Damit spiele die angedachte Obergrenze für den Verwaltungsgerichtshof keine Rolle.

Zudem habe die Verschlechterung des Status für subsidiär Schutzberechtigte dazu geführt, dass sich Personen, die subsidiären Schutz erhalten haben, bemühen, Asylstatus zu erhalten. VwGH-Präsident Thienel äußerte allerdings Verständnis für die Ausschöpfung des Instanzenzugs durch Asylwerber; schließlich stehe für die Betroffenen viel auf dem Spiel.

Der Kampf mit dem Aktenrückstand

Derzeit ist die Arbeit für den Verwaltungsgerichtshof laut Thienel noch bewältigbar – Asylverfahren werden durchschnittlich in weniger als zwei Monaten durchgeführt –, bei anhaltender Tendenz könnte es aber 2018 ohne Aufstockung des richterlichen und nicht-richterlichen Personals eng werden, heißt es.

Zuletzt sei es dem Verwaltungsgerichtshof jedenfalls gelungen, den Aktenrückstand sukzessive abzubauen und die durchschnittliche Verfahrensdauer deutlich auf 6,9 Monate zu verkürzen. Grund dafür sei insbesondere die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die eine spürbare Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs zur Folge hatte.

Durch die Einführung der Verwaltungsgerichte erster Instanz könne sich der VwGH auf die Rolle als Höchstgericht konzentrieren, hob Thienel hervor. Laut aktuellen Zahlen waren Ende 2016 lediglich 2.100 Verfahren offen, bei einer jährlichen Erledigung von rund 5.500 Fällen. Durch die weiter steigenden Asylverfahren könnte sich der Trend allerdings wieder umkehren, fürchtet Thienel.

Beim Verfassungsgerichtshof betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer 2016 laut Bierlein weniger als vier Monate, und das, obwohl die Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl eine besondere Herausforderung für den VfGH war. Sie ist zuversichtlich, diesen Wert beibehalten zu können. Allerdings wäre eine Aufstockung der juristischen MitarbeiterInnen eine große Hilfe, meinte sie.

Nicht rütteln will Bierlein daran, dass ein Teil der VerfassungsrichterInnen neben der Richterfunktion einen Beruf ausübt. Das Mischsystem habe sich gut bewährt, hielt sie dem Neos-Abgeordneten Nikolaus Scherak entgegen.

Mehr Transparenz beim neuen VfGH-Präsidenten?

Kanzleramtsminister Drozda ging auf die Forderung von Scherak und Steinhauser ein, die Bestellung des neuen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs transparent zu gestalten. Die Regierung werde ausführlich über die Beweggründe der Entscheidung informieren, versicherte er. Ob ein Hearing abgehalten wird, ist noch offen.

Die Statistik

  • Insgesamt gingen beim Verfassungsgerichtshof 2015 laut Tätigkeitsbericht 679 Anträge auf Gesetzesprüfung ein, was einer Steigerung gegenüber 2014 (256) von 265% entspricht.
  • 27 von 84 geprüften Gesetzesnormen wurden aufgehoben.
  • Alles in allem hat der VfGH 3.488 Verfahren abgeschlossen, in lediglich 8% der Fälle war die Beschwerde erfolgreich. 10 Entscheidungen traf das Höchstgericht in seiner neuen Rolle als Streitschlichter in Sachen Untersuchungsausschuss.
  • Deutlich höher ist die Erfolgsquote beim Verwaltungsgerichtshof. Er hat 2015 gezählte 5.393 Verfahren abgewickelt und in 1.255 Fällen der Beschwerde stattgegeben, angefochtene Bescheide also aufgehoben bzw. abgeändert.

Alle drei vorliegenden Berichte wurden von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen.

Link: Parlament

 

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