Open menu
Finanz, Recht, Tipps

Banking-Mails: EuGH gibt VKI gegen BAWAG P.S.K. recht

Wien. Ein Kreditinstitut ändert seine E-Banking-Regeln – und will seine Kunden darüber ausschließlich per E-Banking-Mailbox informieren. Reicht das? Nein, so der der EuGH.

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die BAWAG P.S.K und beanstandete u.a. eine Klausel hinsichtlich der Art und Weise der Mitteilung von Änderungen zum E-Banking.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) legte die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vor. Dieser bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI: Demzufolge stellen bloße Nachrichten in der E-Banking-Mailbox im Rahmen des E-Banking keine Mitteilung im Sinn der Zahlungsdiensterichtlinie dar.

Keine neuen Regeln

Ein Rahmenvertrag kann daher auf diese Weise nicht geändert werden. Damit die Mitteilungen wirksam werden, muss die Bank den Kunden zusätzlich davon in Kenntnis setzen, dass Informationen auf der Website vorhanden sind.

Link: VKI-Rechtsportal

 

Weitere Meldungen:

  1. Deals des Tages: Energie-Kredite über bis zu 10 Mrd. Euro und ihre Berater
  2. Erste Group: Gottfried Haber ist neuer Aufsichtsratsvorsitzender
  3. Linde Verlag startet zum 100-jährigen Jubiläum seinen KI-Assistenten
  4. Jacques Ripoll wird neuer CEO der Kommunalkredit Bank